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Ratgeber

Wann ein verschreibungspflichtiges Schlafmittel infrage kommt

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Nach mehreren schlaflosen Nächten wünschen sich viele Menschen vor allem eines: endlich wieder durchschlafen. Ein verschreibungspflichtiges Schlafmittel ist dafür aber nur in bestimmten Situationen eine sinnvolle Option, und auch dann nur für begrenzte Zeit. Dieser Beitrag erklärt, wann Ärztinnen und Ärzte ein Schlafmittel erwägen, was realistisch zu erwarten ist und welche Gründe dagegen sprechen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei chronischer Schlaflosigkeit ist die kognitive Verhaltenstherapie bei Insomnie (KVT-I) die erste Behandlungsoption.
  • Ein Schlafmittel wird erwogen, wenn die Beschwerden stark belasten und die Verhaltenstherapie nicht ausreichend geholfen hat oder nicht durchführbar ist.
  • Schlafmittel verbessern den Schlaf in Studien meist nur moderat, und die Wirkung kann bei regelmäßiger Einnahme nachlassen.
  • Benzodiazepine und Z-Substanzen sind höchstens für 4 Wochen einschließlich Ausschleichen vorgesehen.
  • Ob ein Medikament vertretbar ist, entscheidet immer die Ärztin oder der Arzt nach sorgfältiger Abklärung.

Kurzzeitige und chronische Schlaflosigkeit

Für die Frage nach einem Medikament ist zunächst wichtig, wie lange die Beschwerden bestehen. Eine kurzzeitige Schlaflosigkeit tritt häufig nach belastenden Ereignissen auf, etwa bei einem Trauerfall, einer Trennung, einem Krankenhausaufenthalt oder großem beruflichem Druck. Oft bessert sie sich von selbst, sobald die Belastung nachlässt.

Bestehen Ein- oder Durchschlafstörungen mehrmals pro Woche über mindestens 3 Monate und leiden Sie tagsüber darunter, spricht man von einer chronischen Insomnie. Hier haben sich meist Gewohnheiten und Gedankenmuster entwickelt, die den schlechten Schlaf aufrechterhalten. An diesen Mechanismen setzt die Verhaltenstherapie an, ein Medikament dagegen nicht.

In welchen Situationen ein Schlafmittel erwogen wird

Die deutsche S3-Leitlinie „Insomnie bei Erwachsenen“ sieht Medikamente als zweiten Schritt. Diese können angeboten werden, wenn die Verhaltenstherapie nicht ausreichend wirksam war oder nicht durchführbar ist, bei älteren Menschen nur mit großer Zurückhaltung. Erwogen wird ein Schlafmittel zum Beispiel in folgenden Situationen:

  • Eine akute Belastung raubt über mehrere Nächte den Schlaf, andere Maßnahmen reichen nicht aus, und die Erschöpfung gefährdet Gesundheit oder Sicherheit im Alltag.
  • Eine chronische Insomnie besteht trotz konsequent durchgeführter Verhaltenstherapie weiter.
  • Eine Verhaltenstherapie ist aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht möglich, und die Beschwerden sind stark.

Auch dann wird immer abgewogen, ob der erwartete Nutzen die Risiken im Einzelfall überwiegt. Die Entscheidung treffen Patientin oder Patient und Ärztin oder Arzt gemeinsam. Welche Wirkstoffgruppen es gibt und wie sie sich unterscheiden, erklärt der Beitrag: Medikamente bei Schlafstörungen.

Was realistisch zu erwarten ist

Schlafmittel können die Einschlafzeit verkürzen und die Schlafdauer etwas verlängern. Die Effekte sind in Studien jedoch häufig kleiner, als Betroffene erwarten. Bei Benzodiazepinen und Z-Substanzen kann die Wirkung bei regelmäßiger Einnahme schon nach wenigen Wochen nachlassen, und nach dem Absetzen schlafen manche Menschen vorübergehend schlechter als zuvor.

Studien, in denen Verhaltenstherapie und Medikament kombiniert wurden, deuten darauf hin, dass nach der ersten Behandlungsphase eine alleinige Verhaltenstherapie langfristig besser abschneidet. Ein Schlafmittel kann daher allenfalls helfen, eine schwierige Phase zu überbrücken, und ersetzt keine Behandlung der Ursachen.

Was gegen ein Schlafmittel spricht

In manchen Situationen überwiegen die Risiken. Dazu gehören:

  • Hinweise auf eine Schlafapnoe, etwa lautes Schnarchen mit Atempausen
  • schwere Lungen- oder Lebererkrankungen und krankhafte Muskelschwäche
  • Schwangerschaft und Stillzeit
  • eine frühere Abhängigkeit von Alkohol, Medikamenten oder Drogen
  • die regelmäßige Einnahme von Opioiden oder anderen dämpfenden Mitteln
  • eine unbehandelte Depression oder Gedanken an Selbstverletzung
  • Tätigkeiten am frühen Morgen, bei denen volle Aufmerksamkeit nötig ist, etwa Fahren im Beruf

Welche Punkte vor einer Verordnung Schritt für Schritt geprüft werden, beschreibt der Beitrag: Schlafmittel auf Rezept: Was vor einer Verordnung geprüft wird.

Der Behandlungsplan: Dosis, Dauer und Ende

Wird ein Schlafmittel verordnet, sollte der Plan von Anfang an klar sein. Dazu gehören die niedrigste wirksame Dosis, eine kleine Packungsgröße und eine feste Dauer. Benzodiazepine und Z-Substanzen sind laut Fachinformation in der Regel für wenige Tage bis 2 Wochen gedacht, höchstens für 4 Wochen einschließlich des Ausschleichens. Bei anderen Wirkstoffen gelten andere Vorgaben, aber auch dort wird regelmäßig überprüft, ob die Behandlung noch nötig ist.

Ebenso wichtig sind klare Absprachen: kein Alkohol, genug Zeit für eine volle Nacht nach der Einnahme, kein Autofahren bei Benommenheit und keine eigenständige Dosiserhöhung. Parallel kann bereits mit Elementen der Verhaltenstherapie begonnen werden, zum Beispiel mit festen Aufstehzeiten und einem Schlaftagebuch. Digitale Programme dafür stellt der Beitrag vor: Online-Hilfe bei Schlafproblemen.

Untersuchung vor Ort und rechtlicher Rahmen

Ob ein Schlafmittel vertretbar ist, lässt sich nicht immer allein anhand schriftlicher Angaben beurteilen. Bei einer Fernbehandlung fehlen körperliche Untersuchung und Messungen im Schlaf. Bei unklaren Beschwerden, Hinweisen auf andere Erkrankungen oder einer längeren Vorbehandlung mit Schlafmitteln ist deshalb eine Abklärung in einer Praxis oder im Schlaflabor nötig.

Für Arzneimittel, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen, gelten strengere Vorschriften, in Deutschland etwa ein besonderes Rezeptformular. Unabhängig vom Weg gilt: Die Apotheke prüft bei der Abgabe noch einmal Wechselwirkungen und berät zur Einnahme.

Wann Sie ärztlichen Rat einholen sollten

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, wenn ein verordnetes Schlafmittel nicht mehr wirkt, wenn Sie es länger als vereinbart einnehmen oder wenn Nebenwirkungen wie Benommenheit am Tag, Gedächtnislücken oder ungewöhnliches Verhalten im Schlaf auftreten. Erhöhen Sie die Dosis nicht selbst.

Sofortige Hilfe brauchen Sie bei Atemproblemen, starker Verwirrtheit oder nach einer möglichen Überdosierung: Notruf 112 (Schweiz: 144). Bei Vergiftungsverdacht berät in der Schweiz Tox Info Suisse unter 145. In einer psychischen Krise erreichen Sie in Deutschland die TelefonSeelsorge unter 0800 111 0 111 und in der Schweiz Die Dargebotene Hand unter 143.

Häufige Fragen

Kann ich ein Schlafmittel vorsorglich für stressige Zeiten bekommen?

Eine Verordnung auf Vorrat ist bei Mitteln mit Abhängigkeitspotenzial in der Regel nicht vorgesehen. Ob in einer konkreten Belastungssituation ein kurzzeitiges Medikament sinnvoll ist, beurteilt die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall. Oft lassen sich solche Phasen auch mit festen Schlafzeiten und Entspannungsverfahren überbrücken.

Wie lange darf ein Schlafmittel eingenommen werden?

Das hängt vom Wirkstoff ab. Benzodiazepine und Z-Substanzen sind laut Fachinformation auf höchstens 4 Wochen einschließlich Ausschleichen begrenzt. Für andere Wirkstoffgruppen gelten eigene Vorgaben, eine Langzeitbehandlung empfiehlt die Leitlinie aber für keine Gruppe.

Was tun, wenn das Schlafmittel nicht mehr wirkt?

Nachlassende Wirkung ist ein typisches Zeichen der Gewöhnung. Erhöhen Sie die Dosis nicht, sondern sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Häufig ist dann ein geplantes Ausschleichen zusammen mit einer Verhaltenstherapie der nächste Schritt.

Ist ein pflanzliches Mittel eine gleichwertige Alternative?

Nein, für Baldrian und andere Pflanzenextrakte zeigen Studien allenfalls geringe Effekte. Die Leitlinie empfiehlt sie deshalb nicht. An erster Stelle empfiehlt sie stattdessen die kognitive Verhaltenstherapie bei Insomnie.

Mehr zum Thema

Weitere Informationen zu Schlafstörungen, ihren Ursachen und Behandlungsmöglichkeiten finden Sie auf der Informationsseite zur Schlafberatung.

Zum Bereich Schlafberatung

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt. Im Notfall wählen Sie den Notruf 112 (Schweiz: 144).

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