Fachlich geprüft vom medizinischen Team von Doctorcura am 26. September 2026, Stand: 25. September 2026 · So entstehen unsere Inhalte
Wer zum ersten Mal eine Behandlung online anfragt, möchte meist wissen, ob das eine Bestellung ist, wer entscheidet und was es kostet. Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen einer Online-Behandlungsanfrage und räumt mit verbreiteten Irrtümern auf. Er richtet sich an alle, die sich vor einer ersten Anfrage einen Überblick verschaffen möchten.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Online-Behandlungsanfrage ist eine Bitte um ärztliche Beurteilung, keine Bestellung eines bestimmten Medikaments.
- Beteiligt sind eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt, eine Partnerapotheke in der EU und die Plattform, die den Ablauf organisiert.
- Die Anfrage ist kostenlos. Bezahlt wird die verschriebene Behandlung, bei fehlender Eignung wird der Betrag vollständig erstattet.
- Ein Video- oder Telefongespräch gehört nicht zum Standardablauf. Fragen während der Behandlung sind per E-Mail möglich.
Was eine Online-Behandlungsanfrage ist
Bei einer Online-Behandlungsanfrage bitten Sie um eine ärztliche Beurteilung zu einem bestimmten Anliegen, etwa Erektionsstörungen, Verhütung, Haarausfall oder Gewichtsmanagement. Grundlage ist ein medizinischer Fragebogen, den Sie online ausfüllen. Eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt prüft Ihre Angaben und entscheidet, ob ein Rezept medizinisch vertretbar ist. Geeignet sind vor allem Anliegen, die sich über gezielte Fragen gut einordnen lassen. Neue, starke oder unklare Beschwerden gehören dagegen in eine Praxis.
Wird ein Rezept ausgestellt, gibt eine registrierte Partnerapotheke in der EU das Arzneimittel ab und versendet es. Die Plattform, über die Sie die Anfrage stellen, organisiert diesen Ablauf. Doctorcura erbringt selbst keine ärztlichen Leistungen.
Der Ablauf in fünf Schritten
- Zuerst wählen Sie einen Behandlungsbereich.
- Danach füllen Sie den medizinischen Fragebogen vollständig aus und schließen die Anfrage ab.
- Eine Ärztin oder ein Arzt prüft Ihre Angaben. Eine Rückmeldung erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
- Ist die Behandlung medizinisch vertretbar, geht das Rezept an die Partnerapotheke.
- Die Apotheke versendet das Arzneimittel mit DHL Express in neutraler Verpackung, meist innerhalb eines Werktages nach Ausstellung des Rezepts.
Mit welchen Zeiten Sie für die einzelnen Schritte realistisch rechnen können, erklärt der Beitrag: Sofort-Rezept online: Warum die ärztliche Prüfung Zeit braucht.
Was Sie für eine Anfrage brauchen
Für eine Anfrage benötigen Sie vor allem genaue Angaben zu Ihrer Gesundheit. Hilfreich sind eine aktuelle Liste Ihrer Medikamente mit Dosierungen, bekannte Diagnosen, Allergien und je nach Bereich Messwerte wie Blutdruck, Größe und Gewicht. Außerdem brauchen Sie eine E-Mail-Adresse, auf die nur Sie Zugriff haben, und eine Lieferadresse, an der Sie die Sendung entgegennehmen können.
Nehmen Sie sich für den Fragebogen etwas Zeit und füllen Sie ihn in Ruhe aus. Unvollständige Angaben führen eher zu Rückfragen und verlängern den Ablauf.
Fünf verbreitete Irrtümer
Irrtum 1: „Mit der Anfrage ist das Medikament schon bestellt“
Mit der Anfrage wählen Sie einen Behandlungsbereich, aber nicht automatisch ein bestimmtes Arzneimittel. Auch wenn Sie die Behandlung bereits bei der Bestellung bezahlen, steht damit noch nicht fest, ob sie verordnet wird. Ob ein Rezept ausgestellt wird, welcher Wirkstoff infrage kommt und in welcher Dosierung, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.
Irrtum 2: „Wer den Fragebogen ausfüllt, bekommt ein Rezept“
Ein Rezept wird nur ausgestellt, wenn die Behandlung medizinisch vertretbar ist. Gegenanzeigen, Wechselwirkungen oder unklare Beschwerden können dagegensprechen. Mehr dazu im Beitrag: Warum eine Online-Rezeptanfrage abgelehnt werden kann.
Irrtum 3: „Online wird weniger genau geprüft“
Für eine Online-Verordnung gelten dieselben ärztlichen Sorgfaltspflichten wie in der Praxis. Anders ist die Grundlage: Statt einer Untersuchung zählen Ihre Angaben. Reichen sie für eine sichere Entscheidung nicht aus, gibt es kein Rezept.
Irrtum 4: „Ein paar beschönigte Angaben schaden nicht“
Wer Vorerkrankungen oder Medikamente weglässt, riskiert eine Verordnung, die nicht zu seiner Situation passt. Bei PDE-5-Hemmern wie Sildenafil kann zum Beispiel die Kombination mit Nitraten den Blutdruck gefährlich senken. Offene Angaben schützen vor allem Sie selbst.
Irrtum 5: „Die Online-Anfrage ersetzt die Hausarztpraxis“
Eine Online-Anfrage betrifft ein einzelnes, klar umrissenes Anliegen. Vorsorge, Untersuchungen und die Betreuung chronischer Erkrankungen bleiben Aufgabe der Hausarztpraxis. Informieren Sie Ihre Praxis deshalb über online verordnete Arzneimittel, damit Ihr Medikationsplan vollständig bleibt.
Was eine Anfrage kostet
Die Anfrage selbst ist kostenlos. Bezahlt wird die verschriebene Behandlung, der Versand ist kostenlos. Hält die Ärztin oder der Arzt die Behandlung nicht für geeignet, wird der Betrag vollständig erstattet. Bis eine Stunde nach der Bestellung können Sie über den Link in der Bestätigungs-E-Mail stornieren.
In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen solche Kosten in der Regel nicht, und auch die Grundversicherung in der Schweiz vergütet sie in der Regel nicht. Ob eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung einen Teil erstattet, erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Versicherung.
Was nicht zum Angebot gehört
Damit Ihre Erwartungen stimmen, hilft ein Blick auf das, was nicht vorgesehen ist:
- Ein Videogespräch oder Telefonat mit der Ärztin oder dem Arzt gehört nicht zum Standardablauf.
- Eine laufende ärztliche Betreuung ist nicht zugesichert. Bei Fragen während der Behandlung können Sie sich per E-Mail an diese Adresse wenden: contact@doctorcura.com.
- Notfälle und akute Beschwerden werden nicht online behandelt.
Bei Brustschmerzen, Atemnot, Lähmungen oder einer schweren allergischen Reaktion wählen Sie den Notruf 112 (Schweiz: 144). Für dringende Beschwerden außerhalb der Sprechzeiten gibt es in Deutschland den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Mit welchen Zeiten Sie realistisch rechnen können und welche Wege es bei dringendem Bedarf gibt, erklärt der Beitrag: Sofort-Rezept online: Warum die ärztliche Prüfung Zeit braucht.
Was die ärztliche Prüfung umfasst
Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob die Behandlung zu Ihren Beschwerden passt, ob Gegenanzeigen oder Wechselwirkungen bestehen, welche Dosierung angemessen ist und ob Ihre Angaben stimmig sind. Am Ende steht ein Rezept, eine Rückfrage, ein Vorschlag mit anderer Dosierung oder anderem Wirkstoff, die Empfehlung einer Untersuchung in einer Praxis oder eine Ablehnung. Die Partnerapotheke prüft das Rezept danach noch einmal und klärt Unstimmigkeiten vor der Abgabe.
Wo der digitale Weg an Grenzen stößt
Eine Beurteilung aus der Ferne ersetzt weder das Abhören von Herz und Lunge noch das Abtasten des Bauches, die genaue Betrachtung von Hautveränderungen oder Blutwerte, die erst bestimmt werden müssen. Eine Praxis ist deshalb der bessere erste Schritt, wenn:
- Beschwerden neu oder stark sind oder rasch zunehmen
- die Ursache unklar ist, etwa bei Bauchschmerzen, Blutungen oder ungewolltem Gewichtsverlust
- eine Therapie regelmäßige Laborkontrollen erfordert
- mehrere schwere Erkrankungen bestehen oder viele Medikamente gleichzeitig eingenommen werden
Gut vorbereitet und geschützt
- Legen Sie Medikationsplan oder Packungen, Arztbriefe und Befunde sowie Notizen zu Allergien bereit.
- Füllen Sie den Fragebogen auf einem eigenen Gerät über eine private Internetverbindung aus, nicht im öffentlichen WLAN.
- Sehen Sie nach der Anfrage regelmäßig in Ihr E-Mail-Postfach, auch in den Spam-Ordner, damit Rückfragen nicht liegen bleiben.
- Stellen Sie die Anfrage nur für sich selbst. Die ärztliche Beurteilung gilt nur für die Person, deren Angaben vorliegen.
Wie Ihre Gesundheitsdaten geschützt werden, erklärt der Beitrag Datenschutz bei Online-Behandlungen.
Nach der Lieferung
Vergleichen Sie Wirkstoff und Stärke auf der Packung mit Ihrer Verordnung, lesen Sie die Packungsbeilage vor der ersten Anwendung und beachten Sie die Lagerhinweise. Ändern Sie die Dosis nicht eigenständig und geben Sie das Arzneimittel nicht an andere Personen weiter. Auch ein Folgerezept setzt eine erneute ärztliche Prüfung voraus, mehr dazu im Beitrag Ärztliche Begleitung bei einer laufenden Behandlung. Verdachtsfälle von Nebenwirkungen können Sie der zuständigen Behörde melden, in Deutschland dem BfArM, in der Schweiz Swissmedic.
Bei Atemnot, Schwellungen im Gesicht oder am Hals oder Brustschmerzen nach der Anwendung wählen Sie den Notruf 112 (Schweiz: 144).
Häufige Fragen
Kann ich ein bestimmtes Arzneimittel auswählen?
Bei der Anfrage wählen Sie einen Behandlungsbereich. Welcher Wirkstoff in welcher Dosierung für Sie infrage kommt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt anhand Ihrer Angaben. Informationsbeiträge können Unterschiede zwischen Wirkstoffen erklären, die Entscheidung ersetzen sie nicht.
Wie lange dauert es bis zur Rückmeldung?
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung. Fehlen Angaben und ist eine Rückfrage nötig, kann es länger dauern.
Was passiert, wenn meine Anfrage abgelehnt wird?
Dann wird kein Rezept ausgestellt, und der bezahlte Betrag wird vollständig erstattet. Oft ist in diesem Fall eine Abklärung in Ihrer Hausarztpraxis oder einer Fachpraxis sinnvoll.
Einen Überblick über die Behandlungsbereiche und den Ablauf einer Anfrage finden Sie auf der Informationsseite.