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Ratgeber

Potenzmittel auf Rezept: Warum eine ärztliche Prüfung nötig ist

Potenzmittel online auf Rezept sicher erhalten

Wer ein Mittel gegen Erektionsstörungen möchte, hat meist ein konkretes Anliegen: eine Behandlung, die zur eigenen gesundheitlichen Situation passt. Im Internet finden sich allerdings auch Angebote ohne Rezept und Produkte unklarer Herkunft. Dieser Beitrag erklärt, warum diese Arzneimittel verschreibungspflichtig sind, was ein Rezept regelt und welche Risiken nicht geprüfte Quellen bergen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle in der EU zugelassenen PDE-5-Hemmer wie Sildenafil und Tadalafil sind in Deutschland und der Schweiz verschreibungspflichtig.
  • Die Verschreibungspflicht schützt vor gefährlichen Wechselwirkungen, etwa mit Nitraten, und sorgt dafür, dass mögliche Grunderkrankungen nicht übersehen werden.
  • Produkte ohne Rezept oder angeblich pflanzliche Potenzmittel können gefälscht, falsch dosiert oder mit nicht deklarierten Wirkstoffen versetzt sein.
  • In Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Mittel gegen Erektionsstörungen in der Regel nicht.

Warum Mittel gegen Erektionsstörungen verschreibungspflichtig sind

PDE-5-Hemmer erweitern nicht nur die Gefäße im Penis, sondern senken auch leicht den Blutdruck. Zusammen mit Nitraten gegen Angina pectoris, mit Poppers oder mit Riociguat kann das zu einem lebensgefährlichen Blutdruckabfall führen. Bei schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen, nach einem kürzlich erlittenen Herzinfarkt oder Schlaganfall und bei bestimmten Augenerkrankungen dürfen sie nicht eingenommen werden.

Hinzu kommt, dass eine erektile Dysfunktion ein Warnzeichen sein kann. Hinter anhaltenden Beschwerden stecken nicht selten Bluthochdruck, Diabetes, Gefäßveränderungen oder hormonelle Ursachen. Die Fachinformationen sehen deshalb vor, dass vor einer medikamentösen Behandlung die Diagnose gestellt und der Herz-Kreislauf-Status berücksichtigt wird.

Die Verschreibungspflicht stellt also sicher, dass eine Ärztin oder ein Arzt Nutzen und Risiken im Einzelfall abwägt. Die Pflicht ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein Schutz vor vermeidbaren Schäden.

Was ein Rezept regelt

Auf dem Rezept stehen unter anderem Wirkstoff, Stärke, Menge und Einnahmehinweise. Damit legt die Ärztin oder der Arzt fest, welche Dosis zu Ihren Vorerkrankungen und Medikamenten passt. Bei eingeschränkter Nieren- oder Leberfunktion oder bei Einnahme bestimmter anderer Arzneimittel ist zum Beispiel oft eine niedrigere Anfangsdosis vorgesehen.

Weil die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland Arzneimittel gegen Erektionsstörungen nicht erstatten, handelt es sich meist um ein Privatrezept, das in der Apotheke selbst bezahlt wird. Ein Rezept kann nach einem Praxisbesuch oder im Rahmen einer ärztlichen Fernbehandlung ausgestellt werden, wenn diese im Einzelfall ärztlich vertretbar ist. Allgemeine Informationen zur Rechtslage bietet der Beitrag: Online-Rezept und Fernbehandlung: Was rechtlich gilt.

Risiken von Produkten ohne Rezept

Angebote, die verschreibungspflichtige Potenzmittel ohne ärztliche Prüfung versprechen, stammen häufig aus unkontrollierten Quellen. Potenzmittel gehören zu den Arzneimitteln, die bei Kontrollen besonders oft als Fälschungen oder illegale Importe auffallen. Die Risiken betreffen nicht nur die Wirkung, sondern vor allem die Sicherheit:

  • Falsche Dosierung: Die Tabletten enthalten mehr, weniger oder gar keinen Wirkstoff.
  • Verunreinigungen: Herstellung und Lagerung unterliegen keiner Kontrolle.
  • Nicht deklarierte Wirkstoffe: Behörden in Deutschland und der Schweiz warnen regelmäßig vor Produkten, die als pflanzlich oder natürlich beworben werden, aber Sildenafil, Tadalafil oder chemisch verwandte Stoffe enthalten.
  • Keine Prüfung von Gegenanzeigen: Wer Nitrate oder bestimmte Herzmedikamente einnimmt, erfährt nichts von der Gefahr.
  • Keine Beipackzettel in verständlicher Sprache: Auch eine Ansprechperson bei Nebenwirkungen fehlt.

Besonders tückisch sind Nahrungsergänzungsmittel mit versteckten Wirkstoffen. Wer ein vermeintlich natürliches Präparat einnimmt, gibt es bei einem Notfall womöglich nicht an. Für frei verkäufliche Mittel wie Aminosäuren oder Pflanzenextrakte ist eine Wirkung bei erektiler Dysfunktion zudem nicht ausreichend belegt.

Originalpräparat oder Generikum

Für Sildenafil und Tadalafil gibt es neben den Originalpräparaten zahlreiche Generika. Generika enthalten denselben Wirkstoff in derselben Menge und müssen für ihre Zulassung nachweisen, dass der Wirkstoff vergleichbar in den Körper aufgenommen wird. Name, Aussehen, Hilfsstoffe und Preis können sich unterscheiden.

Entscheidend ist nicht, ob Original oder Generikum, sondern dass das Arzneimittel zugelassen ist und aus der regulären Lieferkette einer registrierten Apotheke stammt. Ein ärztliches Rezept und die Abgabe durch eine Apotheke stellen sicher, dass Sie ein geprüftes Produkt mit Packungsbeilage erhalten.

Woran Sie eine seriöse Bezugsquelle erkennen

Bei Online-Angeboten lohnt sich ein genauer Blick. Folgende Merkmale sprechen für eine seriöse Bezugsquelle:

  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden nur gegen ein ärztliches Rezept abgegeben.
  • Die Arzneimittel sind zugelassen und werden mit Packungsbeilage geliefert.
  • Die Abgabe erfolgt über eine registrierte Apotheke. Versandapotheken in der EU tragen ein gemeinsames Sicherheitslogo, das auf einen Registereintrag der zuständigen Behörde verweist.
  • Impressum, verantwortliche Apotheke und Kontaktmöglichkeiten sind klar angegeben.
  • Es gibt keine Versprechen wie „ohne Rezept“ oder „garantierte Wirkung“ und keine Lockangebote mit auffällig niedrigen Preisen.

Weitere Anhaltspunkte nennt der Beitrag: Warnzeichen unseriöser Online-Apotheken. Wie eine ärztliche Online-Anfrage bei Erektionsstörungen Schritt für Schritt abläuft, erklärt der Beitrag: Ablauf einer Online-Behandlungsanfrage.

Wann Sie ärztlichen Rat einholen sollten

Lassen Sie wiederkehrende Erektionsstörungen ärztlich beurteilen, bevor Sie ein Mittel einnehmen. Das gilt besonders bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, regelmäßiger Medikamenteneinnahme oder wenn die Beschwerden plötzlich begonnen haben.

Haben Sie bereits ein Produkt unklarer Herkunft eingenommen und bemerken Brustschmerzen, starken Schwindel, Ohnmacht oder eine Erektion, die länger als vier Stunden anhält, wählen Sie den Notruf 112 (Schweiz: 144). Nehmen Sie die Verpackung mit, damit die Behandelnden den möglichen Inhalt einschätzen können. In der Schweiz berät Tox Info Suisse unter 145 bei Verdacht auf eine Vergiftung.

Häufige Fragen

Gibt es Mittel gegen Erektionsstörungen ohne Rezept?

In Deutschland und der Schweiz sind alle zugelassenen PDE-5-Hemmer verschreibungspflichtig. Frei verkäufliche Nahrungsergänzungsmittel haben keine ausreichend belegte Wirkung. Werden sie trotzdem als stark wirksam beworben, ist Vorsicht geboten, weil sie nicht deklarierte Wirkstoffe enthalten können.

Übernimmt die Krankenversicherung die Kosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstatten Arzneimittel, die überwiegend der Behandlung der erektilen Dysfunktion dienen, aufgrund einer gesetzlichen Regelung nicht. Bei privaten Krankenversicherungen und in der Schweiz hängt dies vom Vertrag ab. Eine Nachfrage bei der eigenen Versicherung schafft Klarheit.

Enthält ein Generikum denselben Wirkstoff?

Ja. Ein zugelassenes Generikum enthält denselben Wirkstoff in derselben Stärke wie das Originalpräparat und muss eine vergleichbare Aufnahme in den Körper nachweisen. Unterschiede bestehen etwa bei Hilfsstoffen, Form oder Farbe der Tablette.

Kann ich ein Mittel ausprobieren, das einem Bekannten verschrieben wurde?

Davon ist abzuraten. Ein Rezept gilt für die Person, deren Vorerkrankungen und Medikamente geprüft wurden. Ob bei Ihnen Gegenanzeigen bestehen oder eine andere Dosis nötig ist, lässt sich nur durch eine eigene ärztliche Beurteilung klären.

Mehr zum Thema

Informationen zu Ursachen, Abklärung und Behandlung von Erektionsstörungen finden Sie auf unserer Themenseite.

Zum Bereich Erektionsprobleme

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt. Im Notfall wählen Sie den Notruf 112 (Schweiz: 144).

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