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Ratgeber

Unseriöse Online-Apotheken erkennen: Die wichtigsten Warnzeichen

Warnzeichen unseriöser Online-Apotheken erkennen

Illegale Arzneimittel-Shops im Internet wirken oft professionell und bieten verschreibungspflichtige Präparate ohne Rezept an. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie eine legale Versandapotheke erkennen, welche Warnzeichen Sie ernst nehmen sollten und was zu tun ist, wenn eine Sendung verdächtig erscheint.

Das Wichtigste in Kürze

  • Legale Versandapotheken in der EU zeigen das EU-Sicherheitslogo, das per Klick zum Eintrag in einem behördlichen Register führt.
  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept, ein fehlendes Impressum und ungewöhnliche Zahlungswege sind deutliche Warnzeichen.
  • Gefälschte Arzneimittel können zu viel, zu wenig, einen falschen oder gar keinen Wirkstoff enthalten.
  • Nehmen Sie verdächtige Arzneimittel nicht ein und lassen Sie sich in einer Apotheke oder Arztpraxis beraten.

Warum gefälschte Arzneimittel ein Gesundheitsrisiko sind

Arzneimittel aus illegalen Quellen durchlaufen keine behördlich überwachte Qualitätskontrolle. Bei Untersuchungen beschlagnahmter Ware finden Behörden immer wieder Präparate mit falscher Wirkstoffmenge, mit anderen als den angegebenen Wirkstoffen, mit Verunreinigungen oder ganz ohne Wirkstoff. Hinzu kommen falsche Lagerung und fehlende oder gefälschte Packungsbeilagen.

Betroffen sind vor allem stark nachgefragte Arzneimittel, etwa Mittel gegen Erektionsstörungen, Präparate zur Gewichtsreduktion sowie Schlaf- und Beruhigungsmittel. Vor gefälschten Injektionspens mit GLP-1-Wirkstoffen haben europäische Arzneimittelbehörden in den vergangenen Jahren mehrfach gewarnt.

Das Risiko betrifft nicht nur die Wirkung. Wer ein Arzneimittel ohne ärztliche Prüfung anwendet, übersieht womöglich Gegenanzeigen oder Wechselwirkungen. So können Mittel gegen Erektionsstörungen zusammen mit nitrathaltigen Herzmedikamenten den Blutdruck gefährlich absinken lassen.

Das EU-Sicherheitslogo richtig prüfen

Seit 2015 müssen Apotheken und zugelassene Händler, die in der EU Arzneimittel über das Internet anbieten, ein gemeinsames Sicherheitslogo auf ihrer Website zeigen. Es enthält die Flagge des Landes, in dem der Anbieter registriert ist. So prüfen Sie es:

  1. Suchen Sie das Logo auf der Website der Apotheke, meist im unteren Seitenbereich.
  2. Klicken Sie darauf. Es muss sich eine Seite der zuständigen Behörde öffnen, in Deutschland das Versandhandelsregister des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
  3. Vergleichen Sie Name, Anschrift und Internetadresse im Registereintrag mit den Angaben auf der Website.
  4. Fehlt das Logo, führt der Link auf eine andere Seite oder stimmen die Angaben nicht überein, geben Sie dort keine Daten ein und leisten Sie keine Zahlung.

Sicherer ist es, das Register direkt über die Website der Behörde aufzurufen und dort nach der Apotheke zu suchen. So fällt auch ein nachgeahmtes Logo auf, das zu einer gefälschten Registerseite führt.

Warnzeichen auf der Website

Ein einzelnes Merkmal beweist noch nicht, dass ein Anbieter illegal arbeitet. Treffen mehrere der folgenden Punkte zu, ist jedoch Vorsicht angebracht:

  • Kein Rezept nötig: Verschreibungspflichtige Arzneimittel werden ohne Rezept oder nach wenigen Klicks ohne medizinische Fragen angeboten.
  • Fehlende Angaben: Es gibt kein Impressum, keine Anschrift und keine verantwortliche Apothekerin oder keinen verantwortlichen Apotheker, sondern nur ein Kontaktformular.
  • Unrealistische Aussagen: Der Shop verspricht Heilung, wirbt mit „ohne Nebenwirkungen“ oder „für alle geeignet“ oder zeigt Siegel, die sich nicht zuordnen lassen.
  • Auffällige Preise und Zeitdruck: Hohe Rabatte auf knappe Arzneimittel, Mengenrabatte oder Countdown-Uhren sollen zu einer raschen Entscheidung drängen.
  • Unklare Herkunft: Es bleibt offen, aus welchem Land versandt wird, oder es werden Präparate angeboten, die in Deutschland und der Schweiz nicht zugelassen sind.
  • Unaufgeforderte Werbung: Der Link zum Shop kommt per Spam-E-Mail, Messenger-Nachricht oder über Anzeigen in sozialen Netzwerken.

Nutzen Sie eine Telemedizin-Plattform, bei der eine Partnerapotheke die Arzneimittel abgibt, hilft zusätzlich der Beitrag: Checkliste für seriöse Online-Rezept-Anbieter.

Warnzeichen bei Bezahlung und Lieferung

Legale Apotheken nutzen übliche, nachvollziehbare Zahlungswege. Verlangt ein Shop eine Überweisung auf ein ausländisches Privatkonto, eine Zahlung über Bargeldtransferdienste, Gutscheinkarten oder Kryptowährungen, ist das ein ernstes Warnzeichen.

Auch die Lieferung verrät viel. Kommt ein Paket aus einem Land außerhalb der EU, obwohl der Shop einen europäischen Sitz angibt, fehlt die Packungsbeilage, liegen Tabletten lose in einem Tütchen oder ist die Beschriftung fehlerhaft, stimmt etwas nicht. Sendungen mit illegal eingeführten Arzneimitteln können außerdem vom Zoll zurückgehalten werden. Das bezahlte Geld ist in solchen Fällen häufig verloren.

Besonderheiten in der Schweiz

Das EU-Sicherheitslogo zeigt nur, dass eine Apotheke in einem EU-Staat registriert ist. In der Schweiz brauchen Apotheken für den Versandhandel eine kantonale Bewilligung, und verschreibungspflichtige Arzneimittel werden auch dort nur gegen ärztliches Rezept abgegeben.

Swissmedic warnt vor Arzneimitteln von unbekannten Internetanbietern, weil Fälschungen häufig sind. Verdächtige Sendungen können beim Zoll zurückgehalten und Swissmedic gemeldet werden. Welche Mengen Privatpersonen einführen dürfen und welche Regeln für den Versand aus EU-Apotheken gelten, lesen Sie im Beitrag: Arzneimittel aus EU-Versandapotheken.

Was Sie bei einer verdächtigen Sendung tun sollten

  • Nehmen Sie das Arzneimittel nicht ein. Bewahren Sie Verpackung, Rechnung und Versandunterlagen auf.
  • Lassen Sie das Präparat in einer Apotheke vor Ort ansehen, oder sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
  • Haben Sie Zahlungsdaten angegeben, informieren Sie Ihre Bank oder Ihr Kreditkartenunternehmen.
  • Verdächtige Angebote können Sie in Deutschland der Arzneimittelüberwachung Ihres Bundeslandes melden, in der Schweiz Swissmedic.

Haben Sie ein verdächtiges Präparat bereits eingenommen und bemerken Beschwerden, holen Sie ärztlichen Rat ein. Bei Atemnot, Brustschmerzen, starkem Schwindel, Bewusstseinsstörungen oder einer schweren allergischen Reaktion rufen Sie den Notruf 112 (Schweiz: 144). Bei Verdacht auf eine Vergiftung erreichen Sie in der Schweiz Tox Info Suisse unter 145.

Häufige Fragen

Ist jede Online-Apotheke mit EU-Sicherheitslogo seriös?

Nicht automatisch, denn das Logo kann nachgeahmt werden. Ein echtes Logo zeigt, dass der Anbieter in einem nationalen Register eingetragen ist und eine behördliche Erlaubnis hat. Prüfen Sie deshalb, ob der Link tatsächlich zu einer Behördenseite führt und die Angaben dort mit der Website übereinstimmen.

Darf eine Online-Apotheke verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept verschicken?

Nein. In Deutschland und der Schweiz dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel nur gegen ein gültiges ärztliches Rezept abgegeben werden. Angebote ohne Rezept sind nicht rechtmäßig.

Kann ich gefälschte Tabletten selbst erkennen?

Oft nicht. Hinweise können eine abweichende Verpackung, eine fehlende Packungsbeilage, Rechtschreibfehler oder eine ungewohnte Farbe sein. Viele Fälschungen sehen dem Original aber sehr ähnlich. Im Zweifel hilft die Apotheke vor Ort.

Was kann ich tun, wenn ich bereits bezahlt habe?

Informieren Sie umgehend Ihre Bank, bewahren Sie alle Belege auf und erstatten Sie bei Verdacht auf Betrug Anzeige bei der Polizei. Nehmen Sie gelieferte Arzneimittel nicht ein.

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Wie eine ärztliche Online-Behandlung mit Abgabe über registrierte Apotheken abläuft, erfahren Sie auf der Informationsseite.

Zum Bereich Behandlungen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt. Im Notfall wählen Sie den Notruf 112 (Schweiz: 144).

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