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Ratgeber

Rezeptpflichtige Medikamente über Telemedizin: Was gilt?

Rezeptpflichtige Medikamente online bestellen

Viele Menschen suchen einen Weg zu einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel, ohne genau zu wissen, was die Rezeptpflicht bedeutet und warum es sie gibt. Dieser Beitrag erklärt die Hintergründe, zeigt, welche Arzneimittel sich für eine telemedizinische Verschreibung eignen können und welche nicht, und was Sie zu Kosten und Anwendung wissen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verschreibungspflichtig sind Arzneimittel, die ohne ärztliche Überwachung die Gesundheit gefährden können, auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.
  • Deutschland unterscheidet verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel, die Schweiz die Abgabekategorien A, B, D und E.
  • Betäubungsmittel und Behandlungen, die eine Untersuchung oder enge Kontrolle erfordern, eignen sich nicht für eine reine Online-Behandlung.
  • Bestimmte Arzneimittel, etwa zur Gewichtsregulierung oder gegen Erektionsstörungen, sind in Deutschland von der Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen.

Was Rezeptpflicht bedeutet

Ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel darf eine Apotheke nur abgeben, wenn eine gültige ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung vorliegt. Welche Wirkstoffe darunter fallen, legt in Deutschland die Arzneimittelverschreibungsverordnung fest. In der Schweiz ordnet Swissmedic jedes zugelassene Arzneimittel einer Abgabekategorie zu.

Die Rezeptpflicht gilt unabhängig davon, ob Sie ein Arzneimittel in der Apotheke vor Ort, bei einer Versandapotheke oder nach einer Online-Behandlung erhalten. Einen Weg daran vorbei gibt es nicht: Wer verschreibungspflichtige Mittel ohne Rezept anbietet, handelt rechtswidrig, und die Herkunft solcher Präparate ist meist unklar.

Warum Arzneimittel verschreibungspflichtig sind

Nach dem deutschen Arzneimittelgesetz werden Stoffe der Verschreibungspflicht unterstellt, wenn sie die Gesundheit auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gefährden können, sofern sie ohne ärztliche Überwachung angewendet werden. Das gilt ebenso für Stoffe, die häufig in erheblichem Umfang falsch angewendet werden und dadurch Schäden verursachen können. Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, deren Wirkungen in der Medizin noch nicht allgemein bekannt sind, sind ebenfalls verschreibungspflichtig.

Praktisch heißt das: Bevor diese Arzneimittel angewendet werden, muss eine Ärztin oder ein Arzt prüfen, ob sie angezeigt sind, ob Gegenanzeigen oder Wechselwirkungen bestehen und welche Dosierung passt. Beispiele sind Mittel gegen Erektionsstörungen, GLP-1-Therapien zur Gewichtsreduktion, Antibiotika oder hormonelle Verhütungsmittel.

Rezeptpflichtig, apothekenpflichtig, freiverkäuflich

Die Abgaberegeln sind in Deutschland und der Schweiz ähnlich aufgebaut, aber unterschiedlich benannt:

Abgabe Deutschland Schweiz
Nur mit ärztlichem Rezept verschreibungspflichtig Kategorien A und B
Ohne Rezept, mit Fachberatung apothekenpflichtig Kategorie D (Apotheke und Drogerie)
Ohne Fachberatung freiverkäuflich, auch außerhalb der Apotheke Kategorie E

In der Schweiz dürfen Apothekerinnen und Apotheker einzelne Arzneimittel der Kategorie B unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Rezept abgeben. In Deutschland gibt es für Apotheken ebenfalls nur eng begrenzte Ausnahmen, etwa zur kurzfristigen Weiterversorgung bei einer bestehenden Dauertherapie. Für den Beginn einer Behandlung mit einem verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist in beiden Ländern grundsätzlich eine ärztliche Verschreibung nötig.

Welche Arzneimittel sich nicht für eine Online-Behandlung eignen

Dass ein Arzneimittel verschreibungspflichtig ist, heißt nicht, dass es auch online verordnet werden kann. Nicht oder nur sehr eingeschränkt geeignet sind:

  • Betäubungsmittel, zum Beispiel starke Opioide, die ein besonderes Rezept und eine enge ärztliche Begleitung erfordern
  • Arzneimittel mit Abhängigkeitspotenzial, etwa bestimmte Schlaf- und Beruhigungsmittel, die, wenn überhaupt, nur kurzzeitig und nach sorgfältiger Abwägung eingesetzt werden
  • Behandlungen, die vor der Diagnose eine körperliche Untersuchung, Laborwerte oder Bildgebung voraussetzen
  • Therapien, die regelmäßige Kontrollen erfordern, etwa von Blutwerten oder Blutdruck, wenn diese Werte nicht aktuell vorliegen
  • Arzneimittel zur Behandlung akuter, schwerer oder unklarer Beschwerden

Für die Telemedizin eignen sich vor allem klar abgrenzbare Anliegen, bei denen sich die Eignung anhand strukturierter Angaben beurteilen lässt. Auch dann entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall. Wie diese Prüfung abläuft, lesen Sie im Beitrag: Ablauf der Online-Rezeptprüfung.

Kosten: Privatrezept und Erstattung

Bei vielen Online-Anbietern, besonders wenn Ärztinnen und Ärzte aus anderen EU-Staaten verschreiben, erhalten Sie ein Privatrezept. Das Arzneimittel bezahlen Sie dann selbst. Ob eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung Kosten übernimmt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland schließt bestimmte Arzneimittel von der Erstattung aus, auch wenn sie ärztlich verordnet sind. Dazu gehören Mittel, bei denen die Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, etwa zur Behandlung von Erektionsstörungen, zur Regulierung des Körpergewichts oder zur Verbesserung des Haarwuchses. In der Schweiz übernimmt die Grundversicherung nur Arzneimittel, die auf der Spezialitätenliste stehen, und nur zu den dort festgelegten Bedingungen.

Achten Sie bei jedem Anbieter darauf, dass vor der Anfrage klar ist, welche Kosten entstehen und was bei einer Ablehnung geschieht. Welche Bestandteile der Preis einer Behandlung enthalten kann, erklärt der Beitrag: Kosten einer Online-Behandlung.

Eigene Verantwortung bei der Anwendung

Mit dem Rezept endet die Sorgfalt nicht. Wenden Sie das Arzneimittel so an, wie es verordnet wurde und in der Packungsbeilage beschrieben ist. Ändern Sie die Dosis nicht eigenmächtig, und geben Sie verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht an andere Personen weiter, auch nicht an Angehörige mit ähnlichen Beschwerden.

Informieren Sie Ärztinnen, Ärzte und Apotheken vor Ort über alle Arzneimittel, die Sie anwenden, auch über solche aus einer Online-Behandlung. Nur so lassen sich Wechselwirkungen erkennen, zum Beispiel vor einer Operation oder wenn ein neues Medikament hinzukommt. Was ein gültiges Rezept enthalten muss, lesen Sie im Beitrag: Online-Verschreibung: Was ein gültiges Rezept ausmacht.

Treten Nebenwirkungen auf, holen Sie ärztlichen Rat ein. Bei Atemnot, Brustschmerzen, Bewusstseinsstörungen oder einer schweren allergischen Reaktion rufen Sie den Notruf 112 (Schweiz: 144). In Deutschland erreichen Sie außerhalb der Sprechzeiten den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.

Häufige Fragen

Warum brauche ich ein neues Rezept, wenn ich das Arzneimittel schon kenne?

Gesundheitszustand, Begleitmedikation und Verträglichkeit können sich ändern. Jede Verschreibung setzt deshalb eine aktuelle ärztliche Beurteilung voraus, auch bei einem bereits bekannten Arzneimittel.

Was ist der Unterschied zwischen verschreibungspflichtig und apothekenpflichtig?

Verschreibungspflichtige Arzneimittel gibt die Apotheke nur gegen Rezept ab. Apothekenpflichtige Arzneimittel erhalten Sie ohne Rezept, aber nur in der Apotheke und mit der Möglichkeit einer Beratung.

Sind Arzneimittel nach einer Online-Behandlung dieselben wie aus der Apotheke vor Ort?

Wenn sie über eine registrierte Apotheke abgegeben werden, handelt es sich in der Regel um zugelassene Arzneimittel, für die dieselben Qualitätsanforderungen gelten. Unterschiede kann es bei Packung oder Handelsname geben.

Kann ich ein Privatrezept bei meiner Krankenkasse einreichen?

Gesetzliche Krankenkassen erstatten Arzneimittel auf Privatrezept in der Regel nicht. Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen entscheiden nach ihren Vertragsbedingungen. Arzneimittel, die von der Erstattung ausgeschlossen sind, etwa zur Gewichtsregulierung, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung auch mit Kassenrezept nicht.

Mehr zum Thema

Welche Behandlungsbereiche es gibt und wie die ärztliche Prüfung vor einer Verschreibung abläuft, zeigt die Informationsseite.

Zum Bereich Behandlungen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt. Im Notfall wählen Sie den Notruf 112 (Schweiz: 144).

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