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Ratgeber

Welche Angaben braucht ein Online-Arzt für die Prüfung?

Welche Daten braucht ein Online-Arzt?

Bei einer Online-Behandlung tritt ein medizinischer Fragebogen an die Stelle des Gesprächs in der Praxis. Entsprechend genau sind die Fragen. Dieser Beitrag erklärt, welche Angaben ein Arzt für die Prüfung benötigt, wofür sie gebraucht werden, wie Sie sie richtig machen und welche Rechte Sie beim Schutz Ihrer Gesundheitsdaten haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Arzt braucht Angaben zu Ihrer Person, zu Beschwerden, Vorerkrankungen, Arzneimitteln und Allergien, je nach Behandlung auch Werte wie Gewicht oder Blutdruck.
  • Erhoben werden sollten nur Daten, die für die ärztliche Entscheidung, die Abgabe und den Versand erforderlich sind.
  • Fehlende oder geschönte Angaben können dazu führen, dass Gegenanzeigen und Wechselwirkungen unerkannt bleiben.
  • Gesundheitsdaten sind nach DSGVO und Schweizer Datenschutzgesetz besonders geschützt. Unter anderem haben Sie ein Recht auf Auskunft.

Warum der Fragebogen so ausführlich ist

In der Praxis sieht die Ärztin oder der Arzt Sie, fragt nach und kann untersuchen. Online stehen nur Ihre schriftlichen Angaben zur Verfügung. Ein zugelassener Arzt muss daraus beurteilen, ob eine Behandlung angezeigt ist, ob Gegenanzeigen oder Wechselwirkungen bestehen und ob eine Abklärung vor Ort nötig ist. Wann das der Fall ist, beschreibt der Beitrag: Online-Behandlung oder Praxisbesuch.

Ein Rezept stellt der Arzt nur aus, wenn die Behandlung medizinisch vertretbar ist, und er muss seine Entscheidung dokumentieren. Der Wunsch nach einem bestimmten Arzneimittel reicht dafür nicht aus. Wie ein solcher Fragebogen aufgebaut ist, zeigt der Beitrag: Arztfragebogen vor einem Online-Rezept.

Diese Angaben werden typischerweise erfragt

Bereich Beispiele Wofür der Arzt sie braucht
Persönliche Daten Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, E-Mail Zuordnung, Altersgrenzen, Rezept und Lieferung
Beschwerden Art, Dauer, Verlauf, bisherige Diagnosen Einordnung und Entscheidung, ob eine Online-Beurteilung passt
Vorerkrankungen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Leber- und Nierenerkrankungen, psychische Erkrankungen Gegenanzeigen erkennen
Arzneimittel verschreibungspflichtige und frei verkäufliche Mittel, pflanzliche Präparate, Nahrungsergänzungsmittel Wechselwirkungen prüfen
Allergien Unverträglichkeiten gegen Wirkstoffe oder Hilfsstoffe Reaktionen vermeiden
Körperwerte Größe, Gewicht, Blutdruck, gegebenenfalls Laborwerte Eignung und Dosierung beurteilen
Lebensumstände Rauchen, Alkohol, Schwangerschaft, Stillzeit, Kinderwunsch, Verhütung Risiken einschätzen

Beispiele: Warum einzelne Angaben den Ausschlag geben

  • Erektionsstörungen: Wer Nitrate einnimmt, etwa gegen Angina pectoris, darf Sildenafil, Tadalafil, Vardenafil oder Avanafil nicht anwenden, weil der Blutdruck gefährlich absinken kann. Auch ein kürzlich erlittener Herzinfarkt oder Schlaganfall ist entscheidend.
  • Gewichtsmanagement: Für GLP-1-Therapien mit Semaglutid oder Tirzepatid sind unter anderem der Body-Mass-Index, Begleiterkrankungen, eine frühere Entzündung der Bauchspeicheldrüse sowie Schwangerschaft oder Kinderwunsch wichtig. Frauen im gebärfähigen Alter wird während der Behandlung empfohlen zu verhüten, deshalb wird auch nach der Verhütung gefragt.
  • Malariaprophylaxe: Bei Atovaquon/Proguanil spielen die Nierenfunktion und andere Arzneimittel eine Rolle.

Manche Fragen sind unangenehm, etwa zu Alkoholkonsum, psychischen Erkrankungen oder Sexualität. Diese Fragen werden nicht aus Neugier gestellt, sondern weil die Antworten für die Sicherheit einer Behandlung wichtig sein können.

So machen Sie Ihre Angaben richtig

  • Legen Sie vor dem Ausfüllen Ihre Arzneimittelliste, gegebenenfalls einen Medikationsplan und aktuelle Befunde bereit.
  • Geben Sie auch Mittel an, die Sie nur gelegentlich nehmen, zum Beispiel Schmerzmittel oder Präparate aus der Drogerie.
  • Nutzen Sie aktuelle Werte. Ein Gewicht oder Blutdruck von vor zwei Jahren hilft wenig.
  • Schreiben Sie, wenn Sie etwas nicht sicher wissen, statt zu raten.
  • Beantworten Sie die Fragen nur für sich selbst, nie für eine andere Person.

Vollständige Angaben können dazu führen, dass eine Behandlung abgelehnt wird. Das ist kein Nachteil, denn es schützt Sie vor einer ungeeigneten Therapie. Ein bereits gezahlter Betrag wird in diesem Fall vollständig erstattet. Haben Sie nach dem Absenden etwas vergessen, melden Sie sich per E-Mail an diese Adresse: contact@doctorcura.com.

Datensparsamkeit: so viel wie nötig, nicht mehr

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Schweizer Datenschutzgesetz dürfen nur Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind. Ein guter Fragebogen fragt deshalb gezielt: so ausführlich, wie es für eine sichere ärztliche Entscheidung nötig ist, aber nicht darüber hinaus.

Fragen, die erkennbar nichts mit Behandlung, Abgabe oder Versand zu tun haben, dürfen Sie hinterfragen. Stellt ein Anbieter für verschreibungspflichtige Arzneimittel dagegen kaum Gesundheitsfragen, ist das kein Zeichen von Komfort, sondern ein Warnsignal.

Auch Sie selbst tragen zum Schutz Ihrer Daten bei. Achten Sie auf eine verschlüsselte Verbindung, erkennbar an „https“ in der Adresszeile, füllen Sie den Fragebogen nicht an öffentlich zugänglichen Computern aus und verwenden Sie eine E-Mail-Adresse, auf die nur Sie Zugriff haben.

Wer Ihre Daten erhält und welche Rechte Sie haben

Die Plattform organisiert den Ablauf und übermittelt Ihre Angaben an den prüfenden Arzt. Doctorcura erbringt dabei selbst keine ärztlichen Leistungen. Die Partnerapotheke erhält das Rezept und die Angaben für Abgabe und Versand, der Versanddienst Name und Anschrift. Ärzte und Apotheken unterliegen der Schweigepflicht. Welche Spuren beim Versand trotzdem entstehen können, beschreibt der Beitrag: Wie diskret ist Medikamentenversand wirklich?

Zu Ihren Rechten gehören die Auskunft über Ihre gespeicherten Daten, die Berichtigung falscher Angaben und unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung. Ärztliche Unterlagen müssen allerdings je nach Land über mehrere Jahre aufbewahrt werden, in Deutschland in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung. Eine Löschung ist deshalb nicht immer sofort möglich. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters.

Häufige Fragen

Muss ich Fragen zu Alkohol oder Sexualität wirklich beantworten?

In der Regel ja. Solche Fragen stehen im Fragebogen, weil die Antworten für die Beurteilung wichtig sein können, etwa wegen Wechselwirkungen oder Risiken. Ohne diese Angaben kann der Arzt die Sicherheit einer Behandlung unter Umständen nicht beurteilen.

Was mache ich, wenn ich eine Angabe vergessen habe?

Melden Sie sich so bald wie möglich per E-Mail. Wurde bereits ein Arzneimittel verschrieben, wenden Sie es erst an, wenn geklärt ist, ob die fehlende Angabe etwas an der Entscheidung ändert.

Kann ich meine Gesundheitsdaten löschen lassen?

Die Löschung können Sie beantragen. Ärztliche Dokumentation unterliegt jedoch gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, sodass bestimmte Unterlagen erst nach Ablauf dieser Fristen gelöscht werden dürfen.

Brauche ich Laborwerte für eine Online-Anfrage?

Das hängt von der Behandlung ab. Werden Werte abgefragt, nutzen Sie möglichst aktuelle Messungen aus einer Praxis. Fehlen wichtige Informationen, kann der Arzt Rückfragen stellen oder eine Abklärung vor Ort empfehlen.

Mehr zum Thema

Wie die ärztliche Online-Beurteilung in den einzelnen Behandlungsbereichen abläuft, zeigt die Informationsseite zum Online-Arzt.

Zum Bereich Online-Arzt

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt. Im Notfall wählen Sie den Notruf 112 (Schweiz: 144).

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