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Ratgeber

Telemedizin-Anbieter vergleichen: 7 Qualitätskriterien

7 wichtige Kriterien für Telemedizin-Anbieter

Wenn mehrere Anbieter dieselbe Behandlung online ermöglichen, unterscheiden sie sich oft weniger im Angebot als in der Qualität des Ablaufs. Die folgenden sieben Kriterien helfen Ihnen, Telemedizin-Anbieter sachlich zu vergleichen. Ob ein Anbieter grundsätzlich legitim arbeitet, also zugelassene Ärztinnen und Ärzte sowie eine registrierte Apotheke einbindet, klärt ergänzend ein weiterer Beitrag: Checkliste für seriöse Online-Rezept-Anbieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein guter medizinischer Fragebogen fragt gezielt nach Vorerkrankungen, Medikamenten und behandlungsspezifischen Risiken.
  • Die ärztliche Entscheidung ist offen: Rückfragen, Anpassungen und Ablehnungen gehören dazu.
  • Kosten, Rückerstattung, Stornierung und mögliche Abonnements sollten vor der Anfrage verständlich erklärt sein.
  • Gesundheitsdaten sind besonders geschützt, der Anbieter sollte offenlegen, wer sie wofür nutzt.

1. Ein Fragebogen, der wirklich medizinisch fragt

Bei vielen Online-Behandlungen übernimmt der Fragebogen die Aufgabe des ersten Gesprächs in der Praxis. Er sollte deshalb nicht nur das gewünschte Arzneimittel erfassen, sondern Beschwerden, Vorerkrankungen, aktuelle Medikamente, Allergien und behandlungsspezifische Risiken. Bei Mitteln gegen Erektionsstörungen gehören etwa Fragen zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen und nitrathaltigen Medikamenten dazu, bei einer GLP-1-Therapie zur Gewichtsreduktion Fragen zu Größe, Gewicht, Schwangerschaft und früheren Entzündungen der Bauchspeicheldrüse.

Ein Qualitätsmerkmal ist, dass der Fragebogen bei relevanten Antworten nachhakt. Wer eine Vorerkrankung angibt, sollte dazu genauer gefragt werden. Wo es für die Behandlung wichtig ist, sollte der Fragebogen konkrete Messwerte wie Gewicht oder Blutdruck erfragen, statt sich mit Schätzungen zu begnügen. Wie ein solcher Fragebogen aufgebaut ist, erklärt der Beitrag: Arztfragebogen vor einem Online-Rezept.

2. Eine ärztliche Entscheidung mit offenem Ausgang

Bei einem guten Anbieter ist das Rezept nicht die einzige mögliche Antwort. Die Ärztin oder der Arzt kann Rückfragen stellen, eine andere Dosierung oder Behandlung vorschlagen, auf eine Untersuchung vor Ort verweisen oder die Anfrage ablehnen. Anbieter, die mit hohen Genehmigungsquoten werben oder eine Verschreibung in Aussicht stellen, bevor Angaben geprüft wurden, verkürzen genau diesen Schritt.

Achten Sie auch darauf, ob erkennbar ist, wer entscheidet. Nennt der Anbieter die beteiligten Ärztinnen und Ärzte mit Namen und Zulassung, können Sie diese Angaben selbst überprüfen. Die Wahl von Wirkstoff und Dosierung sollte sich nach medizinischen Gesichtspunkten richten, nicht nach Lagerbestand, Preis oder dem zuerst angeklickten Präparat.

3. Aufklärung über Möglichkeiten und Grenzen der Fernbehandlung

Eine ausschließliche Fernbehandlung ist nach ärztlichem Berufsrecht nur zulässig, wenn sie im Einzelfall ärztlich vertretbar ist. Dazu gehört, dass Patientinnen und Patienten über die Besonderheiten einer Behandlung ohne persönlichen Kontakt aufgeklärt werden. Ein guter Anbieter erklärt deshalb, welche Anliegen sich für eine Online-Beurteilung eignen und welche nicht.

Hilfreich sind klare Hinweise, wann Sie eine Praxis aufsuchen oder den Notruf wählen sollten. Fehlen solche Hinweise ganz, steht womöglich der Verkauf stärker im Vordergrund als die Versorgung.

Zur Aufklärung gehört auch ein ehrlicher Hinweis darauf, dass eine Online-Beurteilung die Versorgung in einer Hausarzt- oder Facharztpraxis ergänzen, aber nicht ersetzen kann. Ein guter Anbieter empfiehlt außerdem, die Hausärztin oder den Hausarzt über online verschriebene Arzneimittel zu informieren, damit dort ein vollständiger Überblick über Ihre Medikamente besteht.

4. Transparente Kosten und faire Bedingungen

Vor der Anfrage sollte klar sein, was Sie bezahlen und wofür: ärztliche Prüfung, Arzneimittel und Versand. Ebenso wichtig sind die Bedingungen rund um die Zahlung. Was geschieht, wenn keine Behandlung verschrieben wird? Bis wann können Sie stornieren? Handelt es sich um eine einzelne Lieferung oder um ein Abonnement, das sich automatisch verlängert?

Bei Doctorcura beispielsweise ist die Anfrage kostenlos, bezahlt wird die verschriebene Behandlung. Ist sie nicht geeignet, wird der volle Betrag erstattet, und eine Stornierung ist bis eine Stunde nach der Bestellung über den Link in der Bestätigungs-E-Mail möglich. Vergleichbare Regeln sollten bei jedem Anbieter vor der Zahlung auffindbar sein.

5. Schutz sensibler Gesundheitsdaten

Angaben zu Diagnosen, Medikamenten, Gewicht oder Sexualität gehören nach der Datenschutz-Grundverordnung zu den besonders geschützten Datenkategorien. Ein seriöser Anbieter beschreibt in seiner Datenschutzerklärung, wer diese Daten erhält, wofür sie genutzt werden, wie lange sie gespeichert bleiben und welche Rechte Sie haben.

Achten Sie darauf, ob Gesundheitsdaten auch für Werbung oder Analysen verwendet werden sollen und ob Sie dem gesondert zustimmen müssen. Eine verschlüsselte Verbindung, erkennbar an „https“ in der Adresszeile, ist Mindeststandard. Zur Vertraulichkeit gehört außerdem ein Versand in neutraler Verpackung.

6. Erreichbarkeit während der Behandlung

Fragen entstehen oft erst, wenn das Arzneimittel angekommen ist: zur Einnahme, zu Nebenwirkungen oder zu einem neu verordneten Medikament. Prüfen Sie vorab, über welchen Weg Sie den Anbieter erreichen und in welcher Zeit Sie mit einer Antwort rechnen können. Realistische Angaben sind wertvoller als das Versprechen einer Betreuung rund um die Uhr.

Bei länger dauernden Therapien sollte außerdem klar sein, wie Folgeanfragen ablaufen und ob die Ärztin oder der Arzt dabei aktuelle Angaben erneut prüft. Worauf es nach dem ersten Rezept ankommt, lesen Sie im Beitrag: Betreuung nach einem Online-Rezept.

7. Sachliche Informationen statt Werbeversprechen

Gute Anbieter informieren nüchtern über Wirkweise, häufige Nebenwirkungen, Gegenanzeigen und Warnzeichen. Unterschiede zwischen Wirkstoffen beschreiben sie sachlich und überlassen die Auswahl der Ärztin oder dem Arzt. Aussagen wie „ohne Nebenwirkungen“, „für jeden geeignet“ oder Erfolgsversprechen beim Abnehmen sind dagegen ein Grund zur Skepsis.

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist Werbung gegenüber Laien in Deutschland und der Schweiz grundsätzlich verboten. Anbieter, die einzelne Präparate mit Rabatten, Vorher-nachher-Bildern oder Kundenstimmen anpreisen, nehmen diese Regeln offenbar nicht ernst.

Häufige Fragen

Sind Bewertungen im Internet ein gutes Kriterium?

Nur eingeschränkt. Bewertungen können Hinweise auf Erreichbarkeit, Versand oder den Umgang mit Beschwerden geben. Über die Sorgfalt der ärztlichen Prüfung sagen sie wenig aus, und ihre Echtheit lässt sich oft nicht überprüfen. Verlassen Sie sich deshalb vor allem auf nachprüfbare Angaben zu Ärztinnen und Ärzten, Apotheke, Kosten und Datenschutz.

Muss die Ärztin oder der Arzt immer Rückfragen stellen?

Nein. Sind Ihre Angaben vollständig und eindeutig, kann auch ohne Nachfrage entschieden werden. Ein Qualitätsmerkmal ist aber, dass der Fragebogen bei relevanten Antworten nachhakt und Sie bei Unklarheiten kontaktiert werden, bevor ein Rezept ausgestellt wird.

Worauf sollte ich bei einem Abonnement achten?

Prüfen Sie Laufzeit, Kündigungsfrist und die Möglichkeit, Lieferungen zu pausieren. Klären Sie außerdem, ob vor weiteren Lieferungen Ihre aktuellen Gesundheitsangaben erneut ärztlich geprüft werden.

Welche Rechte habe ich an meinen Gesundheitsdaten?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie unter anderem ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und unter bestimmten Voraussetzungen auf Löschung. Ärztliche Unterlagen unterliegen allerdings gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, sodass sie nicht in jedem Fall sofort gelöscht werden können.

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Welche Behandlungsbereiche angeboten werden und wie die ärztliche Prüfung abläuft, beschreibt die Informationsseite.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt. Im Notfall wählen Sie den Notruf 112 (Schweiz: 144).

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