Eine Hausärztin, ein Hausarzt oder eine hausärztliche Praxis begleitet viele Menschen über Jahre. Gleichzeitig nutzen immer mehr Patientinnen und Patienten für einzelne Anliegen eine ärztliche Online-Beurteilung. Dieser Beitrag erklärt, was beide Wege leisten, wo ihre Grenzen liegen und wie Sie sie so kombinieren, dass Ihre Versorgung sicher bleibt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Hausarztpraxis kennt Ihre Vorgeschichte, koordiniert Vorsorge, Untersuchungen und Überweisungen und behält den Überblick über Ihre Medikamente.
- Eine Online-Behandlung eignet sich für klar abgegrenzte Anliegen, die ein Arzt anhand eines Fragebogens sicher beurteilen kann.
- Verschreiben dürfen auf beiden Wegen nur Ärztinnen und Ärzte. Bei Online-Behandlungen sind sie häufig in einem anderen EU-Land zugelassen.
- Informieren Sie Ihre Hausarztpraxis über Arzneimittel, die Ihnen online verschrieben wurden.
Was die Hausarztpraxis besonders gut kann
Die Stärke der Hausarztpraxis ist die Kontinuität. Dort liegen frühere Befunde, Laborwerte, Impfungen und Arztbriefe. Die Ärztin oder der Arzt erkennt Veränderungen, weil ein Vergleich mit früheren Besuchen möglich ist, und kann bei Bedarf untersuchen, Blut abnehmen oder an eine Fachpraxis überweisen.
Dazu kommt die Vorsorge. Gesetzlich Versicherte in Deutschland haben zum Beispiel ab 35 Jahren alle drei Jahre Anspruch auf einen Gesundheits-Check-up, bei dem unter anderem Blutdruck, Blutzucker und Blutfette kontrolliert werden. Bei chronischen Erkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes oder Herzschwäche plant die Hausarztpraxis außerdem die regelmäßigen Kontrollen.
Wer dauerhaft mehrere verordnete Arzneimittel einnimmt, hat in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Medikationsplan. Er zeigt auf einen Blick, was Sie wann einnehmen, und hilft allen Behandelnden, Wechselwirkungen zu erkennen.
Wofür sich eine Online-Behandlung eignet
Bei einer Online-Behandlung wählen Sie einen Behandlungsbereich und beantworten einen medizinischen Fragebogen. Ein zugelassener Arzt prüft Ihre Angaben und stellt nur dann ein Rezept aus, wenn die Behandlung medizinisch vertretbar ist. Eine registrierte Partnerapotheke in der EU gibt das Arzneimittel ab. Eine Rückmeldung von medizinischem Fachpersonal erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Das passt vor allem zu klar abgegrenzten Anliegen, etwa zu Erektionsstörungen ohne Herz-Kreislauf-Warnzeichen, zu einer Verhütung, die bereits gut vertragen wird, oder zu einer Malariaprophylaxe vor einem Aufenthalt in einem Risikogebiet. Welche Beschwerden eher eine Untersuchung brauchen, beschreibt der Beitrag: Online-Behandlung oder Praxisbesuch.
Genauso wichtig ist, was eine Online-Behandlung nicht leistet. Die Online-Behandlung ersetzt keine körperliche Untersuchung, keine Vorsorge und keine Betreuung chronischer Erkrankungen. Eine laufende ärztliche Begleitung ist damit nicht verbunden.
Wer bei einer Online-Behandlung verschreibt
Verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen Ärztinnen und Ärzte, in der Praxis ebenso wie online. Die Entscheidung über ein Rezept trifft immer die Ärztin oder der Arzt, ein automatisches Formular kann sie nicht ersetzen.
Bei Telemedizin-Plattformen sind die Ärztinnen und Ärzte oft nicht in Deutschland oder der Schweiz niedergelassen, sondern in einem anderen EU-Land zugelassen. Die Plattform selbst erbringt keine ärztlichen Leistungen, sondern organisiert den Ablauf zwischen Ihnen, dem Arzt und der Apotheke. Seriöse Anbieter nennen offen, welche Ärzte eingebunden sind und über welche Apotheke die Abgabe erfolgt. Was rechtlich zu beachten ist, fasst der Beitrag zusammen: Ist ein Online-Rezept in Deutschland legal?
Beide Wege verbinden, ohne den Überblick zu verlieren
Bei zwei getrennten Anlaufstellen besteht die Gefahr, dass Informationen verloren gehen. Die eigene Hausarztpraxis weiß nicht automatisch, was Ihnen online verschrieben wurde, und der Online-Arzt kennt nur das, was Sie im Fragebogen angeben. Wechselwirkungen oder doppelte Verordnungen fallen dann womöglich niemandem auf.
- Führen Sie eine aktuelle Liste aller Arzneimittel, auch pflanzlicher Mittel und Nahrungsergänzungsmittel.
- Nennen Sie im Fragebogen alle Diagnosen und Dauermedikamente, auch wenn sie mit Ihrem Anliegen scheinbar nichts zu tun haben.
- Informieren Sie Ihre Hausarztpraxis beim nächsten Termin über online verschriebene Arzneimittel.
- Lassen Sie Werte, die für eine Behandlung wichtig sind, etwa Blutdruck, Gewicht oder Blutzucker, regelmäßig in der Praxis kontrollieren.
Diskretion und Offenheit schließen sich dabei nicht aus. Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht, und Ihre Hausarztpraxis kann Wechselwirkungen nur berücksichtigen, wenn sie von einer Behandlung weiß. Was Sie nach einer Online-Verordnung selbst organisieren sollten, beschreibt der Beitrag: Nach einer Online-Verordnung.
Hinweise zu Versicherung und Kosten
Ein Termin in der Hausarztpraxis wird in der Regel über Ihre Krankenversicherung abgerechnet. Online-Behandlungen über Telemedizin-Plattformen sind dagegen meist Leistungen, die Sie selbst bezahlen. Ob eine private Kranken- oder Zusatzversicherung Kosten erstattet, hängt vom Tarif ab.
In der Schweiz haben viele Versicherte ein Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell gewählt, bei dem sie sich für versicherte Leistungen zuerst an eine bestimmte Stelle wenden. Prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen, ob sich daraus Vorgaben für Ihre Behandlung ergeben.
Wann Sie zuerst die Hausarztpraxis aufsuchen sollten
Gehen Sie zuerst in die Praxis, wenn Beschwerden neu oder unklar sind, sich verschlechtern oder mit Fieber, ungewolltem Gewichtsverlust, Blutungen oder anhaltenden Schmerzen einhergehen. Das gilt auch, wenn eine chronische Erkrankung regelmäßig kontrolliert wird oder eine Online-Behandlung schon einmal nicht geholfen hat.
Bei Brustschmerzen, Atemnot, Lähmungserscheinungen, plötzlichen Sehstörungen oder Bewusstlosigkeit wählen Sie den Notruf 112 (Schweiz: 144). Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie in Deutschland den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117. Bei Gedanken, sich selbst zu verletzen, hilft rund um die Uhr die TelefonSeelsorge unter 0800 111 0 111, in der Schweiz Die Dargebotene Hand unter 143.
Häufige Fragen
Kann meine Hausarztpraxis ein online verschriebenes Arzneimittel weiter verordnen?
Das entscheidet die Praxis nach eigener Beurteilung. Bringen Sie die Packung und, falls vorhanden, Unterlagen zur bisherigen Behandlung mit. So kann die Ärztin oder der Arzt einschätzen, ob die Therapie zu Ihrer Gesamtsituation passt.
Ist eine Online-Behandlung eine Alternative, wenn ich keine Hausarztpraxis habe?
Für einzelne, klar abgegrenzte Anliegen kann sie passen. Eine feste Anlaufstelle für Vorsorge und Kontrollen ersetzt sie nicht. In Deutschland unterstützt der Patientenservice unter 116117 bei der Suche nach einem Termin.
Wer prüft bei einer Online-Behandlung meine Angaben?
Ein in der EU zugelassener Arzt. Er entscheidet anhand Ihrer Angaben, ob eine Behandlung medizinisch vertretbar ist, ob Rückfragen nötig sind oder ob eine Untersuchung vor Ort sinnvoller ist.
Welche Behandlungsbereiche für eine ärztliche Online-Beurteilung infrage kommen, zeigt die Übersichtsseite.