Fachlich geprüft vom medizinischen Team von Doctorcura am 11. Oktober 2026, Stand: 10. Oktober 2026 · So entstehen unsere Inhalte
Online-Arzt für die Schweiz: Ablauf, Lieferung und was in der Schweiz anders ist
Sie leben in der Schweiz und möchten eine Behandlung online anfragen? Diese Seite erklärt, wie der Online-Arzt von Doctorcura für Patientinnen und Patienten in der Schweiz funktioniert, was Swissmedic und der Zoll bei der Einfuhr von Arzneimitteln für den Eigengebrauch erlauben, wie die Lieferung abläuft und was in der Schweiz anders ist.
Wichtig vorab: Doctorcura ist eine Telemedizin-Plattform mit Sitz in den VAE. Die prüfenden Ärztinnen und Ärzte sind in der EU zugelassen, die Arzneimittel versendet eine in der EU registrierte Partnerapotheke. Es handelt sich weder um einen Schweizer Arzt noch um eine Schweizer Apotheke. Diese Seite informiert und ersetzt keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ablauf: medizinischer Fragebogen, Prüfung durch einen in der EU zugelassenen Arzt, bei Eignung Rezept und Versand durch eine EU-registrierte Partnerapotheke.
- Einfuhr: Swissmedic erlaubt Privatpersonen die Einfuhr von Arzneimitteln für den Eigengebrauch in der Größenordnung eines Monatsbedarfs; verschreibungspflichtige Mittel nur mit ärztlichem Rezept.
- Kosten: Beträge in Schweizer Franken, Selbstzahlerleistung ohne Abrechnung über die Krankenkasse; wir weisen keine Mehrwertsteuer aus und berechnen keine zusätzlichen Einfuhrkosten.
- Lieferung: DHL Express, am nächsten Werktag, kostenlos, neutral verpackt, mit Sendungsverfolgung im Patientenkonto.
- Grenzen: Notfälle, Beschwerden mit Untersuchungsbedarf und Kinder gehören zur Hausarztpraxis, in die Apotheke vor Ort oder zum Sanitätsnotruf 144.
So funktioniert der Online-Arzt für die Schweiz
Sie wählen einen Behandlungsbereich und beantworten einen medizinischen Fragebogen zu Beschwerden, Vorerkrankungen, aktuellen Medikamenten und Allergien. Eine Ärztin oder ein Arzt mit Zulassung in der EU prüft Ihre Angaben und stellt nur dann ein Rezept aus, wenn die Behandlung medizinisch geeignet ist. Die einzelnen Schritte beschreibt der Beitrag Wie funktioniert eine Online-Behandlungsanfrage.
Das Rezept geht direkt an die Partnerapotheke. Sie versendet das Arzneimittel an Ihre Adresse in der Schweiz; Doctorcura selbst gibt keine Arzneimittel ab. Der Arzt kann eine Anfrage auch ablehnen und den Weg in die Hausarztpraxis empfehlen. Die Grundlagen erläutert die Seite Online-Arzt.
Einfuhr für den Eigengebrauch: Was Swissmedic und der Zoll erlauben
Arzneimittel unterliegen in der Schweiz dem Heilmittelgesetz. Für die Überwachung ist das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic zuständig, an der Grenze kontrolliert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Die wichtigsten Punkte aus dem Leitfaden von Swissmedic und den Angaben des BAZG:
- Privatpersonen dürfen Arzneimittel für den Eigengebrauch in der Größenordnung eines Monatsbedarfs einführen, nicht für Dritte. Der Monatsbedarf richtet sich nach der Dosierung, die der Zulassungsinhaber angibt.
- Für Bestellungen bei einer Versandapotheke muss nach Swissmedic für jede Bestellung ein ärztliches Rezept vorliegen.
- Für Dopingmittel im Sinne der Sportförderungsverordnung gilt laut Swissmedic Nulltoleranz. Betäubungsmittel dürfen nur von erkrankten Reisenden persönlich mitgeführt werden, ein Bezug per Post ist nicht vorgesehen.
- Sendungen, die die Vorgaben nicht einhalten, kann der Zoll zurückhalten. Swissmedic nennt Beschlagnahme, Vernichtung und Verwaltungsgebühren als mögliche Folgen. Die Weitergabe eingeführter Arzneimittel an Dritte ist strafbar.
Swissmedic warnt zudem vor Arzneimitteln aus illegalen Internetquellen: Laboruntersuchungen zeigten Präparate mit zu wenig oder gar keinem Wirkstoff, mit Überdosierungen oder mit nicht deklarierten Inhaltsstoffen. Ob ein bestimmtes Arzneimittel eingeführt werden darf, entscheiden im Zweifel Swissmedic und der Zoll; fragen Sie bei Unsicherheit dort nach, bevor Sie eine Anfrage stellen.
Kosten in Franken: Mehrwertsteuer, Einfuhrabgaben und Krankenkasse
Alle Beträge für die Schweiz zeigen wir in Schweizer Franken an. Für Lieferungen in die Schweiz weisen wir keine Mehrwertsteuer aus und berechnen keine zusätzlichen Einfuhrkosten.
Die Behandlung ist eine Selbstzahlerleistung. Eine Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) findet nicht statt, auch wenn das Arzneimittel in der Schweiz grundsätzlich kassenpflichtig wäre. Ob eine Zusatzversicherung Kosten übernimmt, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Lieferung in die Schweiz
Die Partnerapotheke versendet mit DHL Express. Die Sendung erreicht Sie am nächsten Werktag nach dem Versand; die Lieferung ist kostenlos. Die Verpackung ist neutral und lässt nicht auf den Inhalt schließen. Die Sendungsnummer finden Sie in Ihrem Patientenkonto. Planen Sie Folgebestellungen rechtzeitig, denn jede einzelne Sendung in die Schweiz darf den Monatsbedarf nicht überschreiten. Zollkontrollen können die Zustellung verzögern.
Was in der Schweiz anders ist
Abgabekategorien A und B statt Verschreibungspflicht
Die Schweiz teilt Arzneimittel seit Januar 2019 in vier Abgabekategorien ein. Kategorie A bedeutet einmalige Abgabe auf ärztliche Verschreibung. Kategorie B bedeutet Abgabe auf ärztliche Verschreibung, wobei Apothekerinnen und Apotheker bestimmte Arzneimittel dieser Kategorie auch ohne Rezept abgeben dürfen. Kategorie D wird nach Fachberatung abgegeben, Kategorie E ohne Fachberatung. Die Zuordnung eines Wirkstoffs kann sich zwischen der Schweiz und der EU unterscheiden. Maßgeblich für Ihre Bestellung sind das Rezept des prüfenden Arztes und die Einfuhrregeln von Swissmedic.
Kassenpflicht und Limitatio
Welche Arzneimittel die Grundversicherung vergütet, legt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in der Spezialitätenliste fest. Viele Einträge tragen eine Limitatio, also Bedingungen für die Vergütung. Ein Beispiel ist Semaglutid zur Gewichtsregulierung: Das BAG hat es per 1. März 2024 befristet bis zum 28. Februar 2027 in die Spezialitätenliste aufgenommen. Vergütet wird nur bei einem Body-Mass-Index von mindestens 35, oder von mindestens 28 mit bestimmten Begleiterkrankungen, nach Kostengutsprache des Krankenversicherers, mit dokumentierter kalorienreduzierter Ernährung, verschrieben ausschließlich durch Fachärzte für Endokrinologie und Diabetologie oder an Adipositas-Zentren, und für höchstens drei Jahre. Seit dem 1. Mai 2025 gilt eine angepasste Limitatio zusätzlich für Jugendliche ab 12 Jahren.
Bei uns ist die Behandlung eine Selbstzahlerleistung; die Limitatio betrifft nur die Vergütung, die medizinischen Voraussetzungen prüft der Arzt unabhängig davon. Allgemeine Informationen finden Sie im Bereich Gewichtsmanagement.
Reisemedizin: Empfehlungen des EKRM
Für Reisende aus der Schweiz gelten die Empfehlungen des Schweizerischen Expertenkomitees für Reisemedizin (EKRM). Es veröffentlicht sie auf healthytravel.ch, mit Länderseiten unter anderem zur Malariaprophylaxe. Prüfen Sie Ihr Reiseziel dort und nennen Sie im Fragebogen Reiseland, Route und Reisedauer. Einen Überblick über die Wirkstoffe gibt der Beitrag Malaria-Prophylaxe: Welche Tabletten für welches Reiseland.
Notfall und Nachsorge
Bei einem medizinischen Notfall wählen Sie in der Schweiz den Sanitätsnotruf 144. Eine Online-Behandlung ersetzt keine Nachsorge: Kontrollen, Laborwerte und die Abstimmung mit anderen Medikamenten gehören zu Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Informieren Sie Ihre Praxis über jede Behandlung, die Sie online begonnen haben.
Für wen eine Online-Behandlung nicht geeignet ist
- Notfälle und akute, schwere Beschwerden: Sanitätsnotruf 144 oder Notfallstation.
- Beschwerden, die eine körperliche Untersuchung, Laborwerte oder Bildgebung erfordern, bevor eine Diagnose möglich ist.
- Kinder: Die Online-Behandlung richtet sich an Erwachsene.
- Arzneimittel, die nicht in die Schweiz eingeführt werden dürfen, etwa Betäubungsmittel oder Dopingmittel, sowie Mengen über dem Monatsbedarf.
In diesen Fällen sind Hausarztpraxis, Apotheke vor Ort oder der Notruf der richtige Weg. Auch unsere Ärzte lehnen Anfragen ab, wenn eine Fernbehandlung nicht sicher ist.
Häufige Fragen
Kann ich das Rezept in einer Schweizer Apotheke einlösen?
Nein. Das Rezept wird für die Partnerapotheke ausgestellt und direkt dort eingelöst. Sie erhalten kein Rezept für eine Apotheke in der Schweiz. Dafür wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt in der Schweiz.
Muss ich beim Zoll etwas tun oder nachzahlen?
Wir berechnen keine Mehrwertsteuer und keine zusätzlichen Einfuhrkosten. Der Zoll kann Sendungen dennoch kontrollieren und prüft, ob Art und Menge den Vorgaben für Privatpersonen entsprechen. Halten Sie deshalb den Monatsbedarf ein und bestellen Sie nur für sich selbst.
Wie lange dauert es von der Anfrage bis zur Lieferung?
Die Dauer der ärztlichen Prüfung hängt vom Behandlungsbereich und von Rückfragen ab. Nach dem Versand durch die Apotheke erfolgt die Zustellung mit DHL Express am nächsten Werktag.
Wo liegen meine Gesundheitsdaten?
Ihre Daten werden in der EU verarbeitet und nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt. Zugriff auf medizinische Angaben haben nur die behandelnden Ärzte und, soweit für die Abgabe nötig, die Partnerapotheke. Einzelheiten und Ihre Rechte stehen in der Datenschutzerklärung.
Gibt es den Behandlungsplan auch für die Schweiz?
Ja. Wie der Behandlungsplan funktioniert und wie Lieferintervalle und Kündigung geregelt sind, lesen Sie unter So funktioniert der Behandlungsplan. Für die Schweiz gilt zusätzlich: Jede Lieferung bleibt im Rahmen des Monatsbedarfs. Weitere Antworten finden Sie in den FAQ.
Quellen
- Leitfaden Arzneimittel aus dem Internet (Swissmedic, Stand 17. Juni 2020)
- Medikamente aus dem Ausland: Erlaubte Mengen und Abgaben (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, Stand 2025)
- Umteilung Arzneimittel der Abgabekategorie D in E: Evaluation abgeschlossen (Swissmedic, 4. Dezember 2018)
- Wegovy: Neuaufnahme in die Spezialitätenliste per 1. März 2024 (Bundesamt für Gesundheit BAG, 2024, PDF)
- Wegovy: Änderung der Limitierung per 1. Mai 2025 (Bundesamt für Gesundheit BAG, 2025, PDF)
- HealthyTravel.ch: Reisemedizinische Empfehlungen des Schweizerischen Expertenkomitees für Reisemedizin (EKRM, laufend aktualisiert, Stand September 2026)