Fachlich geprüft vom medizinischen Team von Doctorcura am 26. September 2026, Stand: 24. September 2026 · So entstehen unsere Inhalte
Wer die Pille seit längerem nimmt und gut verträgt, braucht in regelmäßigen Abständen ein neues Rezept. Für die Pille ist ein Folgerezept online in vielen Fällen möglich: Sie füllen einen medizinischen Fragebogen aus, eine Ärztin oder ein Arzt prüft die Angaben und stellt bei Eignung ein Rezept aus, das eine Partnerapotheke beliefert. Möglich heißt aber nicht automatisch. Dieser Beitrag erklärt, was ein Folgerezept von einer Erstverordnung unterscheidet, worauf die ärztliche Prüfung achtet und wann der Weg in die Praxis der richtige ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Folgerezept setzt voraus, dass Sie dasselbe Präparat bereits anwenden, es vertragen und sich Ihre Risikofaktoren seit der letzten Verordnung nicht verändert haben. Über die Eignung entscheidet die ärztliche Prüfung im Einzelfall.
- Die Fachinformation verlangt vor Beginn und vor jeder Wiederaufnahme eine vollständige Anamnese, den Ausschluss einer Schwangerschaft, eine Blutdruckmessung und eine körperliche Untersuchung. Ein aktueller Blutdruckwert gehört deshalb in den Fragebogen.
- Kombinationspillen erhöhen das Risiko für venöse Thromboembolien. Frühere Thrombosen, Migräne mit Aura, schwerer Bluthochdruck und weitere Gegenanzeigen schließen ein Rezept aus, auch online.
- Bei Erstanwendung, Wechsel des Wirkstoffs, Schwangerschaft, Stillzeit, ungeklärten Blutungen oder neuen Warnzeichen ist eine persönliche Untersuchung nötig.
Was ein Folgerezept von der Erstverordnung unterscheidet
Die Pille ist verschreibungspflichtig; nach § 48 des Arzneimittelgesetzes gibt eine Apotheke sie nur gegen eine ärztliche Verschreibung ab. Der Unterschied zwischen Erst- und Folgeverordnung liegt nicht im Rezept, sondern in dem, was die Ärztin oder der Arzt vorher wissen muss.
Bei einer Erstverordnung steht die Auswahl im Vordergrund. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt, dass Erstanwenderinnen und Frauen unter 30 Jahren ein kombiniertes hormonales Kontrazeptivum mit dem geringsten bekannten Thromboserisiko und dazu die Anwenderinnenkarte mit den Warnzeichen erhalten. Die S3-Leitlinie zur hormonellen Empfängnisverhütung verlangt, vor der Erstverordnung einen Bluthochdruck auszuschließen; bei Hinweisen auf erhöhte Werte reicht ein einzelner Messwert dafür nicht. Diese Schritte gehören in ein persönliches Beratungsgespräch mit Untersuchung. Das gilt erst recht für Jugendliche: Die Pille darf laut Fachinformation erst nach der ersten Regelblutung angewendet werden, und für Minderjährige ist die frauenärztliche Praxis der richtige Ort.
Beim Folgerezept ist das Präparat bekannt, die Verträglichkeit erprobt und die Aufklärung erfolgt. Die Europäische Arzneimittel-Agentur hält fest, dass Frauen, die ihr Präparat ohne Probleme anwenden, keinen Grund haben, es abzusetzen; zugleich sollen Ärztinnen und Ärzte die Eignung regelmäßig neu beurteilen. Diese Neubeurteilung leistet die ärztliche Prüfung des Fragebogens.
Wann die Pille per Folgerezept online angefragt werden kann
Sie nehmen das Präparat bereits und vertragen es
Der Fragebogen erfasst Wirkstoff und Stärke, die Dauer der Anwendung und aufgetretene Nebenwirkungen. Ein Folgerezept bezieht sich auf dieselbe Wirkstoffkombination in derselben Stärke; ein Wechsel des Wirkstoffs ist eine neue Entscheidung.
Ihre Risikofaktoren haben sich nicht verändert
Die Checkliste des BfArM für Ärztinnen und Ärzte ist für jede Beratung zu einer Verordnung gedacht, nicht nur für die erste, weil sich Risikofaktoren im Laufe der Zeit ändern. Erfragt werden unter anderem Alter über 35 Jahre, Rauchen, ein Body-Mass-Index über 30 kg/m², erhöhter Blutdruck, Migräne, Thrombosen bei nahen Angehörigen vor dem 50. Lebensjahr, eine kürzliche Entbindung, bevorstehende Operationen oder lange Reisen sowie Erkrankungen und Arzneimittel, die das Thromboserisiko erhöhen. Bei mehr als einem Risikofaktor soll kein kombiniertes Präparat verordnet werden.
Ein aktueller Blutdruckwert liegt vor
Die Fachinformation eines Präparats mit Levonorgestrel und Ethinylestradiol schreibt vor Beginn und vor jeder Wiederaufnahme eine Blutdruckmessung vor; die S3-Leitlinie empfiehlt Kontrollen etwa alle sechs Monate. Ein kürzlich in Apotheke oder Praxis gemessener Wert gehört deshalb in den Fragebogen; ob eine einzelne Messung zu Hause genügt, entscheidet die ärztliche Prüfung. Bei Hinweisen auf erhöhte Werte ist die Praxis der richtige Ort. Ab 140 mmHg systolisch oder 90 mmHg diastolisch sollten laut Leitlinie keine östrogenhaltigen Kontrazeptiva verwendet werden.
Wann eine Online-Anfrage nicht möglich ist
Gegenanzeigen laut Fachinformation
Kombinierte hormonale Kontrazeptiva dürfen nicht angewendet werden bei bestehender oder früherer venöser Thromboembolie, bekannter Gerinnungsstörung, Herzinfarkt, Schlaganfall oder transitorischer ischämischer Attacke in der Vorgeschichte, Migräne mit Aura, Diabetes mellitus mit Gefäßschädigung, schwerem Bluthochdruck, schwerer Fettstoffwechselstörung, schwerer Lebererkrankung oder Lebertumor, hormonabhängigem Tumor, ungeklärter Vaginalblutung sowie bei größeren Operationen mit längerer Ruhigstellung. Tritt eine dieser Erkrankungen erstmals während der Anwendung auf, muss die Einnahme sofort beendet werden. Bei einer Gegenanzeige lehnt die Ärztin oder der Arzt die Anfrage ab und begründet die Entscheidung.
Rauchen ab 35 und mehrere Risikofaktoren
Frauen über 35 Jahren, die weiterhin rauchen, wird in der Fachinformation dringend eine andere Verhütungsmethode empfohlen. Die Leitlinie stuft zwei oder mehr der Faktoren Alter über 35, Rauchen und Body-Mass-Index über 35 als mittleres bis hohes Risiko ein und rät dann möglichst zum Verzicht auf Kombinationspräparate. Östrogenfreie Gestagenpillen sind laut Leitlinie nicht mit einem erhöhten Thromboserisiko verbunden (ausgenommen ist die Dreimonatsspritze); ein Wechsel ist aber eine neue ärztliche Entscheidung.
Schwangerschaft, Stillzeit und Zeit nach der Geburt
Bei einer bestehenden oder vermuteten Schwangerschaft ist die Pille nicht angezeigt; tritt eine Schwangerschaft ein, ist die Einnahme sofort zu beenden. In der Stillzeit werden kombinierte Präparate bis zum Abstillen nicht empfohlen, weil sie Menge und Zusammensetzung der Muttermilch verändern können. Ein Gestagenpräparat mit Desogestrel kann laut seiner Fachinformation in der Stillzeit angewendet werden; die Entwicklung des Kindes sollte dabei beobachtet werden. In den ersten Wochen nach einer Entbindung ist das Thromboserisiko zusätzlich erhöht.
Wechselwirkungen und Unterbrechungen
Arzneimittel, die Leberenzyme anregen, etwa Carbamazepin, Phenytoin, Rifampicin, bestimmte HIV-Medikamente und Johanniskraut, können die Wirksamkeit der Pille herabsetzen; bei einer Dauerbehandlung empfiehlt die Fachinformation eine nicht hormonale Methode. Geben Sie deshalb jedes Medikament und jedes pflanzliche Präparat an. Wurde die Einnahme vier Wochen oder länger unterbrochen, ist das Thromboserisiko bei der Wiederaufnahme laut Fachinformation und BfArM erhöht; die ärztliche Prüfung behandelt sie wie einen Neubeginn.
Wie die ärztliche Prüfung abläuft
Die Musterberufsordnung erlaubt eine ausschließliche Behandlung über Kommunikationsmedien im Einzelfall, wenn dies ärztlich vertretbar ist, die Sorgfalt bei Befunderhebung, Beratung, Behandlung und Dokumentation gewahrt bleibt und die Patientin über die Besonderheiten aufgeklärt wird. Die Bundesärztekammer stellt klar, dass eine Verschreibung unter diesen Voraussetzungen zulässig ist, aber immer eine Einzelfallprüfung voraussetzt. Der Fragebogen ist das Werkzeug dieser Prüfung; wie er aufgebaut ist, lesen Sie im Beitrag zum Arztfragebogen vor einem Online-Rezept. Fehlen Angaben oder widersprechen sie sich, fragt die Ärztin oder der Arzt nach; passt das Präparat nicht zur Situation, wird die Anfrage abgelehnt. Die Gründe erklärt der Beitrag Warum Online-Rezeptanfragen abgelehnt werden. Die ärztliche Prüfung entscheidet, und für die Anwendung gelten die Fachinformation und die Packungsbeilage.
Warnzeichen, bei denen Sie sofort ärztliche Hilfe brauchen
Die Fachinformation nennt für eine tiefe Beinvenenthrombose eine einseitige Schwellung von Bein oder Fuß, Schmerz oder Druckschmerz im Bein sowie Erwärmung oder Verfärbung der Haut. Bei einer Lungenembolie können plötzliche unerklärliche Atemnot, schnelle Atmung, Husten oder Brustschmerzen auftreten. Zeichen eines Schlaganfalls sind plötzliche Taubheit oder Schwäche in Gesicht, Arm oder Bein, Sprech- oder Sehstörungen, Verwirrtheit und plötzliche schwere Kopfschmerzen ohne bekannte Ursache. Nehmen Sie in diesen Fällen unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch und sagen Sie, dass Sie ein hormonales Kontrazeptivum anwenden. Tritt erstmals eine Migräne mit Aura auf, ist die Einnahme laut Fachinformation sofort zu beenden und ärztlich abzuklären.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich die Pille mit Folgerezepten weiternehmen, ohne in die Praxis zu gehen?
Eine feste Grenze gibt es nicht, aber die S3-Leitlinie empfiehlt Blutdruckkontrollen etwa alle sechs Monate, und der Berufsverband der Frauenärzte rät zu halbjährlichen Kontrollterminen. Der Verband nennt zudem eine gynäkologische Untersuchung als Voraussetzung für die Verordnung. Ein Folgerezept ersetzt weder diese Untersuchung noch die Kontrollen; liegt die letzte Untersuchung lange zurück, kann die Ärztin oder der Arzt auf die Praxis verweisen.
Kann ich online auf eine andere Pille wechseln?
Ein Wechsel des Wirkstoffs ist keine Folgeverordnung. Das Thromboserisiko unterscheidet sich je nach Gestagen: Bei Präparaten mit Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat treten laut BfArM etwa 5 bis 7 Fälle pro 10.000 Frauen und Jahr auf, bei Drospirenon, Gestoden oder Desogestrel etwa 9 bis 12, ohne hormonale Verhütung etwa 2. Ob gewechselt wird, entscheidet die ärztliche Prüfung.
Ich habe die Einnahme mehrere Wochen unterbrochen. Ist das noch ein Folgerezept?
Nach einer Pause von vier Wochen oder mehr ist das Thromboserisiko bei der Wiederaufnahme erhöht. Die Fachinformation verlangt dann dieselben Schritte wie vor dem ersten Beginn, einschließlich Blutdruckmessung, Ausschluss einer Schwangerschaft und körperlicher Untersuchung; dann ist die Praxis der richtige Ort. Geben Sie die Pause im Fragebogen an.
Gilt das auch für Verhütungsring und Verhütungspflaster?
Ja. Ring und Pflaster enthalten ebenfalls ein Östrogen und wurden in der europäischen Bewertung gemeinsam mit den Kombinationspillen beurteilt. Gegenanzeigen, Risikofaktoren und Warnzeichen sind dieselben; das Thromboserisiko liegt laut BfArM bei etwa 6 bis 12 Fällen pro 10.000 Frauen im Jahr.
Quellen
- Fachinformation Levonorgestrel 0,10 mg/Ethinylestradiol 0,02 mg Filmtabletten, Stand August 2025, Abschnitte 4.3 bis 4.6. fachinfo.de
- Fachinformation Desogestrel 75 Mikrogramm Filmtabletten, Stand August 2026, Abschnitte 4.3 und 4.6. fachinfo.de
- DGGG, OEGGG, SGGG: S3-Leitlinie Hormonelle Empfängnisverhütung, AWMF-Registernummer 015/015, Stand September 2020, Langfassung. register.awmf.org
- BfArM: Venöse Thromboembolien und kombinierte hormonale Kontrazeptiva, Themendossier, Stand 15.04.2026. bfarm.de
- BfArM: Checkliste zur Verringerung von Arzneimittel- und Anwendungsrisiken für Ärztinnen und Ärzte, kombinierte hormonale Kontrazeptiva, Version 3, September 2021. bfarm.de
- BfArM: Rote-Hand-Brief zu kombinierten hormonalen Kontrazeptiva, Verordnung solcher mit dem niedrigsten Risiko für venöse Thromboembolien, 30.09.2021. bfarm.de
- Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA): Combined hormonal contraceptives, Referral nach Artikel 31, abgeschlossen Januar 2014. ema.europa.eu
- Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): Pille & Co.: Hormonelle Verhütung, gesundheitsinformation.de, erstellt 19. Februar 2025. gesundheitsinformation.de
- Berufsverband der Frauenärzte mit der DGGG: Pille (Anti-Baby-Pille), Frauenärzte im Netz. frauenaerzte-im-netz.de
- Bundesärztekammer: (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte, § 7 Absatz 4, Fassung des 130. Deutschen Ärztetages 2026. bundesaerztekammer.de
- Bundesärztekammer: Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Abs. 4 MBO-Ä, Behandlung im persönlichen Kontakt und Fernbehandlung, Stand 10.12.2020. bundesaerztekammer.de
- § 48 Arzneimittelgesetz (Verschreibungspflicht). gesetze-im-internet.de
Welche hormonellen Verhütungsmethoden mit ärztlicher Prüfung angefragt werden können, lesen Sie auf der Übersichtsseite. Den Fragebogen und die Gründe für eine Ablehnung erklären zwei weitere Beiträge.
Verhütung mit ärztlicher Prüfung · Der Arztfragebogen vor einem Online-Rezept · Warum Online-Rezeptanfragen abgelehnt werden
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