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Ratgeber

Von der Quelle zum Ratgeber: So entstehen und prüfen wir unsere Gesundheitsinformationen

Ablauf der digitalen Rezeptbehandlung verständlich erklärt

Fachlich geprüft vom medizinischen Team von Doctorcura am 11. Oktober 2026, Stand: 29. Oktober 2026 · So entstehen unsere Inhalte

Wer im Internet nach einer Krankheit oder einem Wirkstoff sucht, findet in Sekunden Hunderte Treffer. Welche davon verlässlich sind, lässt sich von außen kaum erkennen. Deshalb legen wir offen, wie unsere Ratgebertexte entstehen: auf welchen Quellen sie beruhen, wer sie schreibt, wer sie medizinisch prüft und wann sie aktualisiert werden.

Dieser Artikel richtet sich an Patientinnen und Patienten in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die wissen möchten, was hinter dem Hinweis „medizinisch geprüft“ steckt. Er ergänzt unsere ständige Seite So entstehen unsere Inhalte, auf der die Grundsätze dauerhaft festgehalten sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundlage jedes Textes sind behördliche Produktinformationen (EMA, BfArM, Swissmedic, BASG), Leitlinien der AWMF und veröffentlichte Studien, bevorzugt systematische Übersichtsarbeiten.
  • Die Redaktion schreibt die Texte nach den Grundsätzen der Guten Praxis Gesundheitsinformation des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin.
  • Vor der Veröffentlichung prüft eine approbierte Ärztin oder ein approbierter Arzt den Text. Prüfdatum, Name und eine Prüfsumme der Textfassung werden dokumentiert.
  • Jeder Text trägt ein Stand-Datum. Neue Sicherheitshinweise wie Rote-Hand-Briefe lösen eine Überarbeitung aus, eine ärztliche Prüfung gilt höchstens zwölf Monate.
  • Wir werben nicht mit Heilversprechen, Erfahrungsberichten oder Markennamen in Überschriften. Den Rahmen setzt das Heilmittelwerbegesetz.

Warum Transparenz bei Gesundheitsinformationen zählt

Gesundheitsfragen werden immer häufiger online gestellt. Nach einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom vom 20. November 2025 haben 45 Prozent der Menschen in Deutschland ab 16 Jahren schon einen KI-Chatbot genutzt, um Symptome abzuklären oder Gesundheitsfragen zu stellen. 16 Prozent haben dabei schon einmal eine ärztliche Empfehlung nicht befolgt und stattdessen dem Chatbot vertraut.

Wie verlässlich solche Antworten sind, zeigt eine Studie in der Fachzeitschrift BMJ Open vom April 2026. Fünf verbreitete Chatbots beantworteten zusammen 250 Fragen zu Krebs, Impfungen, Stammzellen, Ernährung und sportlicher Leistung. Fachleute bewerteten 49,6 Prozent der Antworten als problematisch, darunter 19,6 Prozent aller Antworten als stark problematisch. Kein System lieferte eine vollständig korrekte Quellenliste, und die Antworten klangen durchweg sicher, auch wenn sie falsch waren. Eine gute Gesundheitsinformation muss deshalb ihre Quellen nennen, Unsicherheiten benennen und erkennbar machen, wer sie verantwortet.

Woher unsere Informationen stammen

Je näher eine Quelle an der behördlichen Bewertung eines Arzneimittels liegt, desto höher gewichten wir sie.

Behördliche Produktinformationen

Für zentral in der EU zugelassene Arzneimittel veröffentlicht die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) rund zwei Wochen nach der Entscheidung der Europäischen Kommission einen Europäischen Öffentlichen Beurteilungsbericht (EPAR) mit der Fachinformation für Ärztinnen und Ärzte, der Packungsbeilage und einer allgemein verständlichen Übersicht. Angaben zu Dosierung, Gegenanzeigen und Nebenwirkungen entnehmen wir diesen Dokumenten. Für national zugelassene Mittel nutzen wir die Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), von Swissmedic und des österreichischen Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG).

Sicherheitshinweise nach der Zulassung

Risiken werden nach der Zulassung weiter beobachtet. Der Sicherheitsausschuss PRAC der EMA bewertet neue Erkenntnisse. In Deutschland informieren Rote-Hand-Briefe, die pharmazeutische Unternehmen versenden und das BfArM veröffentlicht, über neu erkannte bedeutende Arzneimittelrisiken und über Maßnahmen zu ihrer Verringerung. Ein Beispiel ist der Rote-Hand-Brief vom 6. August 2026 zu Präparaten mit Desogestrel oder Etonogestrel und dem Risiko für Meningeome, gutartige Tumoren der Hirnhaut. Solche Hinweise arbeiten wir in bestehende Texte ein; wie das aussieht, zeigt unser Ratgeber zu Warnzeichen unter einer GLP-1-Therapie.

Leitlinien und Studien

Für Behandlungsempfehlungen ziehen wir Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) heran. Eine S3-Leitlinie, die höchste Stufe, beruht auf einer systematischen Bewertung der Studienlage und einer strukturierten Konsensfindung eines repräsentativ besetzten Gremiums. Ergänzend nutzen wir Studien aus Fachzeitschriften, bevorzugt systematische Übersichtsarbeiten. Jede Quelle prüfen wir vor der Verwendung: Ist sie erreichbar, ist sie aktuell, und belegt sie die Aussage, für die wir sie anführen. Zahlen übernehmen wir nur mit Quelle.

Wer die Texte schreibt

Unsere Ratgeber schreibt die Redaktion von Doctorcura. Dabei kommen auch digitale Werkzeuge zum Einsatz, einschließlich KI-gestützter Hilfsmittel für Recherche und Entwürfe. Sie ersetzen weder das Lesen der Originalquellen noch die redaktionelle Entscheidung. Für den fertigen Text sind Menschen verantwortlich.

Als Maßstab dient die Gute Praxis Gesundheitsinformation (Version 2.0, Stand 21. Juli 2016) des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin. Sie verlangt eine systematische Recherche, eine unverzerrte Darstellung der für Patientinnen und Patienten wichtigen Ergebnisse, eine angemessene Darstellung von Unsicherheiten, Risikoangaben als absolute Zahlen mit Bezugsgröße und Transparenz über Verfasser, Herausgeber und Finanzierung. Informationen, die direkt oder indirekt der Vermarktung dienen, können ihre Anforderungen nicht erfüllen. Für uns heißt das: Ein Ratgeber erklärt, er verkauft nicht.

Wie die ärztliche Prüfung abläuft

Bevor ein medizinischer Text erscheint, prüft ihn eine approbierte Ärztin oder ein approbierter Arzt auf fachliche Richtigkeit, Verständlichkeit und Relevanz. Wer diese Aufgabe übernimmt, stellt die Seite Unsere Ärzte vor: Dr. Viktor Simunovic als medizinischer Gutachter für Allgemeinmedizin und digitale Gesundheit sowie Dr. Codruta Anca Pandalache als Gutachterin für Frauengesundheit und Reproduktionsmedizin.

Die Prüfung wird mit drei Angaben dokumentiert: Prüfdatum, Name der prüfenden Person und eine Prüfsumme, ein digitaler Fingerabdruck der geprüften Textfassung. Erst dann erscheint der Hinweis „medizinisch geprüft“ mit Datum unter dem Text. Er gilt nur für genau diese Fassung: Wird der Text geändert, verschwindet der Hinweis, bis die neue Fassung geprüft ist. Texte ohne ärztliche Prüfung, etwa zu Ablauf oder Versand, tragen nur den Vermerk „Redaktion, Stand: Datum“.

Die Prüfung eines Ratgebers ist etwas anderes als die ärztliche Entscheidung über eine Behandlung. Ob ein Medikament für Sie infrage kommt, beurteilt eine Ärztin oder ein Arzt nach Prüfung Ihrer Angaben im Fragebogen; ein Rezept gibt es nur bei erfüllten Voraussetzungen. Warum eine Anfrage auch abgelehnt werden kann, erklärt unser Artikel Wann wird ein Online-Rezept abgelehnt.

Wie oft wir Texte aktualisieren

Jeder Text trägt ein Stand-Datum. Einen starren Rhythmus gibt es nicht, dafür drei feste Auslöser:

  • Neue behördliche Hinweise, zum Beispiel eine PRAC-Bewertung oder ein Rote-Hand-Brief zu einem Wirkstoff, der im Text vorkommt.
  • Änderungen der Fachinformation oder eine neue Fassung der zugrunde liegenden Leitlinie.
  • Ablauf der Zwölfmonatsfrist: Ist die ärztliche Prüfung älter als zwölf Monate, wird der Hinweis „medizinisch geprüft“ ausgeblendet, bis der Text neu geprüft wurde.

Steht eine Angabe noch nicht fest, etwa der Ausgang eines laufenden Zulassungsverfahrens, schreiben wir das so und nennen den Stand.

Was wir nicht tun

Für Informationen über Arzneimittel gilt in Deutschland das Heilmittelwerbegesetz (HWG), in der Schweiz das Heilmittelgesetz. Unsere Ratgeber sind Information, keine Werbung. Konkret:

  • Keine Heilversprechen und keine Garantien. § 3 HWG verbietet es, den Eindruck zu erwecken, ein Erfolg sei sicher oder eine Anwendung habe keine schädlichen Wirkungen.
  • Keine Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gegenüber der Öffentlichkeit (§ 10 HWG). Wir nennen Wirkstoffe und erklären Wirkung und Risiken.
  • Keine Erfahrungsberichte oder Dankschreiben als Argument und keine Aussagen, ein Mittel sei einem anderen überlegen (§ 11 HWG).
  • Keine Markennamen in Überschriften, keine Preise und keine Bestellaufforderungen in Ratgebertexten.
  • Keine Angstmache: Wir beschreiben Warnzeichen, damit Sie rechtzeitig reagieren können. Nutzen und Risiken stehen gleichberechtigt nebeneinander.
  • Kein Hinweis „medizinisch geprüft“ ohne dokumentierte Prüfung und keine Texte, die für Suchmaschinen statt für Menschen geschrieben sind.

Wo unsere Texte an Grenzen stoßen

Ein Ratgeber kann erklären, einordnen und Warnzeichen benennen. Er kann keine Untersuchung ersetzen und keine Diagnose stellen. Studienergebnisse beschreiben Gruppen; ob sie auf Sie zutreffen, muss ärztlich beurteilt werden. Bei akuten Beschwerden wie Atemnot, Brustschmerz oder einer schweren allergischen Reaktion wenden Sie sich an den Notruf (112 in Deutschland und Österreich, 144 in der Schweiz).

Wenn Ihnen ein Fehler auffällt oder eine Quelle nicht mehr erreichbar ist, schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Wir prüfen jeden Hinweis und korrigieren, wenn nötig, mit neuem Stand-Datum. Welche Rechte Sie bei einer Online-Behandlung haben, lesen Sie in unserem Artikel zu den Patientenrechten bei einer Online-Behandlung. Wie die ärztliche Prüfung einer Behandlungsanfrage abläuft, beschreibt die Seite Online-Arzt; die Lieferung übernimmt in jedem Fall eine EU-Partnerapotheke.

Häufige Fragen

Was bedeutet „medizinisch geprüft“ unter einem Artikel?

Eine approbierte Ärztin oder ein approbierter Arzt hat genau diese Textfassung geprüft. Datum, Name und Prüfsumme sind dokumentiert. Nach einer Änderung des Textes oder nach zwölf Monaten erlischt der Hinweis, bis eine neue Prüfung vorliegt.

Nutzt die Redaktion künstliche Intelligenz?

Ja, als Hilfsmittel für Recherche und Entwürfe. Jede Aussage wird an der Originalquelle geprüft, die Redaktion entscheidet über den Text, und vor der Veröffentlichung folgt die ärztliche Prüfung.

Warum stehen keine Erfahrungsberichte in den Ratgebern?

Einzelne Erfahrungen sagen wenig darüber aus, wie ein Mittel bei den meisten Menschen wirkt, und können in die Irre führen. Das Heilmittelwerbegesetz schränkt solche Werbung zudem ein. Wir stützen uns auf Studien und behördliche Bewertungen.

Kann ich mich allein auf einen Ratgeber verlassen?

Nein. Ein Ratgeber bereitet den Wissensstand verständlich auf, ersetzt aber keine ärztliche Beurteilung Ihrer Situation. Welche Behandlung für Sie passt, entscheidet eine Ärztin oder ein Arzt.

Quellen

  1. So entstehen unsere Gesundheitsinformationen: Quellen, Redaktion und ärztliche Prüfung (Doctorcura, Stand 1. Oktober 2026)
  2. Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz, HWG), §§ 3, 10 und 11 (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026)
  3. Gute Praxis Gesundheitsinformation, Version 2.0 (Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V., 21. Juli 2016)
  4. What we publish on medicines and when (Europäische Arzneimittelagentur EMA, Stand Oktober 2026)
  5. Rote-Hand-Briefe und Informationsbriefe (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM, Stand Oktober 2026)
  6. AWMF-Regelwerk Leitlinien: Stufenklassifikation S1, S2k, S2e und S3 (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften AWMF, Regelwerk Version 2.2, 22. Mai 2025)
  7. Dr. KI: Chatbot als medizinischer Ratgeber (Bitkom e.V., Presseinformation, 20. November 2025)
  8. Substantial amount of medical information provided by popular chatbots inaccurate and incomplete (BMJ Group, Pressemitteilung zur Studie Tiller et al. in BMJ Open, 15. April 2026)
Zum Behandlungsbereich Online-Arzt

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt. Im Notfall wählen Sie den Notruf 112 (Schweiz: 144).

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In unseren Behandlungsbereichen finden Sie verständliche Informationen. Zugelassene Ärzte prüfen Ihre Anfrage vertraulich.

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