Fachlich geprüft vom medizinischen Team von Doctorcura am 26. September 2026, Stand: 24. September 2026 · So entstehen unsere Inhalte
Die HIV-Präexpositionsprophylaxe, kurz PrEP, senkt bei HIV-negativen Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko die Wahrscheinlichkeit einer Infektion. Eingenommen wird ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit den Wirkstoffen Emtricitabin und Tenofovirdisoproxil. Dieser Beitrag erklärt, wer für die PrEP infrage kommt, welche Kontrollen dazugehören, was online möglich ist und wer die PrEP-Kosten trägt.
Das Wichtigste in Kürze
- Zur PrEP zugelassen ist die Kombination aus Emtricitabin und Tenofovirdisoproxil: laut Fachinformation eine Tablette einmal täglich für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit mindestens 35 kg Körpergewicht.
- Voraussetzungen sind ein aktueller negativer HIV-Test, eine ausreichende Nierenfunktion und ein geklärter Hepatitis-B-Status. Bei unbekanntem oder positivem HIV-Status darf die PrEP nicht angewendet werden.
- Während der Einnahme folgen mindestens alle drei Monate ein HIV-Test und regelmäßig Kontrollen der Nierenwerte, beides vor Ort.
- Gesetzlich Versicherte ab 16 Jahren mit substanziellem HIV-Risiko haben nach § 20j SGB V Anspruch auf Beratung, Untersuchungen und Arzneimittel. Bei einem Privatrezept tragen Sie die PrEP-Kosten selbst.
Was die PrEP ist und für wen sie gedacht ist
Bei der PrEP nehmen HIV-negative Personen ein Arzneimittel aus der HIV-Therapie ein, dessen Wirkstoffe die Vermehrung von HIV in den Zielzellen hemmen. Die Deutsch-Österreichische Leitlinie empfiehlt, die PrEP Menschen mit substanziellem HIV-Infektionsrisiko anzubieten. Studien zeigten eine relative Risikoreduktion von 86 Prozent; die Wirksamkeit hängt stark von der regelmäßigen Einnahme ab. Einen vollständigen Schutz bietet die PrEP nicht.
Ein substanzielles Risiko besteht nach Leitlinie und Kassenvereinbarung insbesondere bei Männern, die Sex mit Männern haben, und bei trans Personen mit Analverkehr ohne Kondom in den letzten drei bis sechs Monaten oder einer sexuell übertragbaren Infektion im letzten Jahr. Dazu kommen Partnerinnen und Partner von Menschen mit HIV ohne sicher wirksame Therapie, kondomloser Sex mit Personen, bei denen eine unerkannte HIV-Infektion wahrscheinlich ist, und injizierender Drogenkonsum ohne steriles Besteck. Vor Syphilis, Gonorrhö, Chlamydien, Hepatitis A oder Hepatitis C schützt die PrEP nicht.
Voraussetzungen vor dem Start
Der HIV-Test
Die Fachinformation nennt die Anwendung bei unbekanntem oder positivem HIV-Status als Gegenanzeige, weil das Virus bei einer übersehenen Infektion gegen beide Wirkstoffe resistent werden kann. Nötig ist ein aktueller Antigen-Antikörper-Test der vierten Generation, der laut Leitlinie vier Wochen nach Beginn wiederholt wird, um die diagnostische Lücke abzudecken. Bestehen Zeichen einer akuten Virusinfektion nach einem möglichen HIV-Kontakt im letzten Monat, soll der Beginn nach der Fachinformation um mindestens einen Monat verschoben werden.
Nierenfunktion und Hepatitis B
Tenofovirdisoproxil kann die Nieren belasten, deshalb wird vor dem Start aus dem Kreatininwert die Filtrationsleistung (eGFR) berechnet. Die Leitlinie verlangt mindestens 60 ml/min und empfiehlt Werte über 80 ml/min; die Fachinformation rät unter 60 ml/min von der PrEP ab. Außerdem muss laut Leitlinie vor dem Start eine aktive Hepatitis-B-Infektion ausgeschlossen sein; ohne Immunität ist eine Impfung sinnvoll. Ergänzend empfiehlt die Leitlinie Tests auf Hepatitis C, Syphilis, Gonorrhö und Chlamydien.
Wer die PrEP nicht anwenden sollte
Weitere Gegenanzeige ist eine Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder sonstigen Bestandteile. Liegt eine aktive Hepatitis B vor, gehört die Entscheidung in eine spezialisierte Praxis, denn Sicherheit und Wirksamkeit der PrEP sind dann laut Fachinformation nicht belegt und das Absetzen kann schwere Schübe der Leberentzündung auslösen. Nach der Leitlinie spricht auch eine bekannte Osteoporose gegen die PrEP, weil Tenofovirdisoproxil die Knochendichte verringern kann. Bei gleichzeitiger Einnahme entzündungshemmender Schmerzmittel (NSAR) sollen die Nierenwerte laut Fachinformation kontrolliert werden. Andere nierenschädigende Arzneimittel sollen vermieden werden, weitere Präparate mit Emtricitabin, Tenofovir, Lamivudin oder Adefovir dürfen nicht zusätzlich angewendet werden. Geben Sie deshalb im Fragebogen alle Arzneimittel an. Die Zulassung gilt ab 12 Jahren und mindestens 35 kg Körpergewicht; für jüngere Kinder ist die PrEP nicht vorgesehen.
In der Schwangerschaft kann die Anwendung laut Fachinformation bei Bedarf erwogen werden, da Daten aus mehr als 1000 Schwangerschaften keinen Hinweis auf Fehlbildungen ergaben; die Leitlinie empfiehlt bei fortbestehendem Risiko die Fortführung nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung. In der Stillzeit soll das Präparat nicht angewendet werden, weil die Wirkstoffe in die Muttermilch übergehen. Sprechen Sie eine Schwangerschaft, einen Kinderwunsch oder das Stillen deshalb vor dem Start ärztlich an. Ob die PrEP für Sie infrage kommt, entscheidet die ärztliche Prüfung; es gelten die Fachinformation und die Packungsbeilage.
Einnahme und Beginn der Schutzwirkung
Zugelassen ist die tägliche Einnahme: eine Tablette einmal am Tag, möglichst zur gleichen Uhrzeit. Eine versäumte Dosis wird laut Fachinformation nur bis zu zwölf Stunden später nachgeholt. Die Schutzwirkung setzt verzögert ein, der genaue Zeitpunkt ist laut Fachinformation unbekannt. Die Leitlinie geht bei täglicher Einnahme ab dem dritten Tag von ausreichendem Schutz bei Analverkehr und ab dem siebten Tag bei Vaginalverkehr aus. Eine anlassbezogene Einnahme ist nicht zugelassen und wird für vaginalen Verkehr nicht empfohlen. Nach dem Ende der PrEP empfehlen Leitlinie und RKI sechs Wochen nach der letzten Einnahme einen abschließenden HIV-Test.
Kontrolluntersuchungen während der PrEP
Nach Leitlinie und Fachinformation wird mindestens alle drei Monate ein HIV-Test durchgeführt. Nierenkontrollen empfiehlt die Fachinformation nach zwei bis vier Wochen, nach drei Monaten und danach alle drei bis sechs Monate, bei Risikofaktoren häufiger. Die Leitlinie hält bei unter 40-Jährigen mit einer eGFR über 90 ml/min ohne Risikofaktoren auch sechs bis zwölf Monate für möglich; das Intervall legt die behandelnde Praxis fest. Dazu kommen alle drei Monate ein Syphilistest und die Prüfung, ob die PrEP weiterhin angezeigt ist, alle sechs bis zwölf Monate ein Hepatitis-C-Test und alle zwölf Monate, bei Bedarf häufiger, Abstriche auf Chlamydien und Gonokokken.
Fieber, Hautausschlag, geschwollene Lymphknoten, Aphthen im Mund oder neurologische Beschwerden innerhalb von sechs Wochen nach einem möglichen HIV-Kontakt können auf eine frische Infektion hinweisen. Dann sind laut Leitlinie umgehend ein HIV-PCR-Test und ein Antigen-Antikörper-Test nötig, außerdem die Vorstellung in einem spezialisierten Zentrum. Auch neue Knochenschmerzen oder ein Abfall der Nierenwerte sind Gründe für eine rasche ärztliche Rücksprache. Mögliche Nebenwirkungen wie Übelkeit, Magen-Darm-Beschwerden oder Kopfschmerzen verschwinden laut RKI oft innerhalb weniger Wochen.
Was online möglich ist und was nicht
Bei einer Online-Behandlung prüft eine Ärztin oder ein Arzt Ihren medizinischen Fragebogen mit Risikosituation, Vorerkrankungen, anderen Arzneimitteln und vorliegenden Befunden. Die Blutuntersuchungen lassen sich online nicht durchführen: HIV-Test, Nierenwerte und Hepatitis-Serologie müssen vor dem Start aktuell vorliegen und in einer Arztpraxis, beim Gesundheitsamt oder in einer Beratungs- und Teststelle erhoben werden, ebenso die Kontrollen alle drei Monate. Ohne aktuelle Befunde kann die ärztliche Prüfung eine Anfrage ablehnen.
Laut Fachinformation soll die PrEP nur von einer Ärztin oder einem Arzt mit Erfahrung in der HIV-Behandlung begonnen werden. Vor jeder Erstverordnung sieht die Leitlinie zudem ein ausführliches Beratungsgespräch vor; liebesleben.de empfiehlt dafür eine HIV-spezialisierte Praxis. Den ersten Start mit Aufklärung und Tests empfehlen wir deshalb in einer HIV-Schwerpunktpraxis; online prüft die Ärztin oder der Arzt vor allem die Fortführung mit aktuellen Befunden. Nach einem möglichen HIV-Kontakt in den letzten 72 Stunden hilft die PrEP nicht; dann sollte umgehend in einer HIV-Schwerpunktpraxis oder Notaufnahme eine Postexpositionsprophylaxe (PEP) geprüft werden.
PrEP-Kosten: Wer zahlt und wovon es abhängt
Seit dem 1. September 2019 haben gesetzlich Versicherte nach § 20j SGB V Anspruch auf die PrEP, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und ein substanzielles HIV-Infektionsrisiko besteht. Die Krankenkasse übernimmt dann Beratung, erforderliche Untersuchungen und Arzneimittel. Verordnen dürfen zulasten der Kasse nach der Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte nur Ärztinnen und Ärzte mit Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, etwa HIV-Schwerpunktpraxen.
Private Krankenversicherungen haben eigene Regelungen; klären Sie die Erstattung vorab. Ein Privatrezept kann auch ohne diese Genehmigung ausgestellt werden. Dann tragen Sie die Kosten für Arzneimittel, ärztliche Leistung und Laboruntersuchungen selbst, in der Regel auch bei Online-Behandlungen mit Partnerapotheke. Die Höhe der PrEP-Kosten hängt vor allem vom Versicherungsstatus, von Präparat und Packungsgröße, vom Umfang der Labortests und vom Kontrollintervall ab. Für Menschen ohne Krankenversicherung bieten laut Deutscher Aidshilfe manche Gesundheitsämter die PrEP an.
Häufige Fragen
Schützt die PrEP auch vor anderen Geschlechtskrankheiten?
Nein. Sie senkt nur das Risiko einer HIV-Infektion. Deshalb gehören regelmäßige Tests auf Syphilis, Gonorrhö und Chlamydien zur Begleitung, und Kondome bleiben ein sinnvoller Schutz.
Kann ich die PrEP online ohne Bluttest erhalten?
Nein. HIV-Test, Nierenwerte und Hepatitis-B-Status müssen vor dem Start vorliegen und werden vor Ort erhoben. Die ärztliche Online-Prüfung bewertet Fragebogen und Befunde, ersetzt aber keine Laboruntersuchung.
Übernimmt die Krankenkasse die PrEP-Kosten bei einem Online-Rezept?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur bei Verordnung durch eine Praxis mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Online-Behandlungen arbeiten in der Regel mit einem Privatrezept; Arzneimittel und Untersuchungen bezahlen Sie dann selbst.
Ab welchem Alter ist die PrEP möglich?
Zugelassen ist die PrEP ab 12 Jahren und mindestens 35 kg Körpergewicht, jüngere Kinder sind ausgeschlossen. Jugendliche sollten wegen fehlender Langzeitdaten zu Nieren und Knochen in einer spezialisierten Praxis begleitet werden. Eine Online-Behandlung ist nur für Volljährige möglich. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Quellen
- Deutsche AIDS-Gesellschaft (DAIG): Deutsch-Österreichische Leitlinie zur HIV-Präexpositionsprophylaxe, AWMF-Registernummer 055-008, Version 2.0 (2024). register.awmf.org · Langfassung (PDF)
- Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA): Produktinformation mit Fachinformation und Packungsbeilage zu Emtricitabin/Tenofovirdisoproxil. ema.europa.eu
- § 20j SGB V Präexpositionsprophylaxe. gesetze-im-internet.de
- Bundesministerium für Gesundheit: Gesetzlicher Anspruch für HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP). bundesgesundheitsministerium.de
- Robert Koch-Institut: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP). rki.de
- Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband: Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprophylaxe nach § 20j SGB V (Anlage 33 BMV-Ä), Fassung vom 28. Mai 2024. kbv.de
- Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Liebesleben: PrEP, Prä-Expositions-Prophylaxe. liebesleben.de
- Deutsche Aidshilfe: Alles Wichtige zur HIV-PrEP. aidshilfe.de
Ob die PrEP für Sie infrage kommt, entscheidet die ärztliche Prüfung anhand Ihres Fragebogens und Ihrer aktuellen Befunde. Mehr zum Behandlungsbereich und zu regelmäßigen Kontrollen lesen Sie hier.
HIV-PrEP · Chlamydien: Behandlung und Kontrolle · Ärztliche Begleitung
