Fachlich geprüft vom medizinischen Team von Doctorcura am 3. Oktober 2026, Stand: 15. Oktober 2026 · So entstehen unsere Inhalte
Sie haben den medizinischen Fragebogen abgeschickt und warten auf die ärztliche Entscheidung. Statt einer Freigabe kommt eine Nachricht: Der Arzt hat eine Rückfrage. Viele sind in diesem Moment verunsichert. Habe ich etwas falsch gemacht? Wird meine Anfrage abgelehnt? Beides ist in aller Regel nicht der Fall. Eine Rückfrage bedeutet, dass der Arzt eine Lücke schließen möchte, bevor er entscheidet.
Dieser Ratgeber erklärt, warum Ärztinnen und Ärzte bei einer Fernbehandlung nachfragen müssen, welche Rückfragen typisch sind, wo Sie die Nachricht im Patientenkonto finden und wie Sie so antworten, dass die Prüfung zügig weitergeht.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Rückfrage ist keine Ablehnung. Der Arzt braucht eine fehlende oder unklare Angabe, um entscheiden zu können.
- Sie erhalten die Rückfrage per E-Mail und sehen sie im Patientenkonto: Kachel “Offene Rückfragen” farbig hervorgehoben, Zähler im Menü, Punkt am Konto-Symbol.
- Antworten Sie direkt in der betreffenden Anfrage unter “Meine Anfragen” im Textfeld. Erst dann wird die ärztliche Prüfung fortgesetzt.
- Gute Antworten sind konkret: Zahlen, Dosierungen, Zeiträume und Diagnosen so genau wie möglich, vollständig und ehrlich.
- Ohne Antwort bleibt die Anfrage offen; der Arzt kann sie nicht freigeben.
Warum Ärztinnen und Ärzte bei einer Fernbehandlung nachfragen
Bei einer Online-Behandlung sieht der Arzt Sie nicht. Er kann weder den Blutdruck messen noch im Gespräch sofort nachhaken. Seine Entscheidungsgrundlage ist der Fragebogen. Deshalb hat die ärztliche Sorgfaltspflicht hier besonderes Gewicht.
In Deutschland regelt § 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) die Fernbehandlung. Seit dem Beschluss des 121. Deutschen Ärztetages im Jahr 2018 ist eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien im Einzelfall erlaubt, wenn sie ärztlich vertretbar ist und die erforderliche Sorgfalt “insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation” gewahrt wird. Befunderhebung heißt bei einer Online-Anfrage: Der Arzt muss sich aus Ihren Angaben ein ausreichend genaues Bild machen können. Reicht das Bild nicht, darf er nicht raten. Er muss nachfragen oder ablehnen. Ärzte aus anderen EU-Staaten unterliegen den Berufsregeln ihres Zulassungslandes; der Grundsatz der ausreichenden Informationsgrundlage gilt dort ebenso.
Hinzu kommt das Patientenrechtegesetz, seit 2013 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. § 630c BGB beschreibt die Behandlung als gemeinsame Aufgabe: “Behandelnder und Patient sollen zur Durchführung der Behandlung zusammenwirken.” Der Behandelnde muss Ihnen zu Beginn verständlich die wesentlichen Umstände erläutern, etwa Diagnose und Therapie. Das kann er nur, wenn er Ihre Situation kennt. Die Rückfrage ist das Werkzeug für dieses Zusammenwirken bei einer Fernbehandlung. Mehr dazu im Beitrag über Ihre Rechte als Patientin oder Patient bei einer Online-Behandlung.
Typische Rückfragen und was dahintersteckt
Die meisten Rückfragen betreffen Angaben, die fehlen oder sich widersprechen. Die folgenden Beispiele sind erfunden.
- Gewicht und Größe passen nicht zusammen. Ein Zahlendreher, etwa 58 kg bei 1,85 m bei gewünschter Gewichtsreduktion. Aus diesen Werten wird der Body-Mass-Index (BMI) berechnet, der über die Eignung vieler Behandlungen mitentscheidet.
- Medikament ohne Dosierung. “Ich nehme Blutdrucktabletten” reicht nicht. Um Wechselwirkungen zu prüfen, braucht der Arzt Wirkstoff, Stärke und Häufigkeit, zum Beispiel Ramipril 5 mg, einmal täglich morgens.
- Vorerkrankung ohne Details. “Herzprobleme” kann Bluthochdruck, eine Rhythmusstörung oder einen Herzinfarkt vor zehn Jahren bedeuten. Für die Entscheidung ist das ein großer Unterschied.
- Widersprüchliche Antworten. An einer Stelle steht “keine Allergien”, an anderer “Ausschlag nach einem Antibiotikum”. Der Arzt möchte wissen, was zutrifft.
- Fehlende Blutdruckwerte. Bei manchen Behandlungen ist ein aktueller Blutdruckwert Voraussetzung. Fehlt er, bittet der Arzt um eine Messung, etwa in einer Apotheke.
- Gewünschte Dosis passt nicht zur Vorgeschichte. Wer eine höhere Dosis wünscht, aber das Mittel laut Fragebogen nie genommen hat, wird gefragt: Gab es eine frühere Behandlung, und wie wurde sie vertragen?
Wie Sie den Fragebogen von vornherein vollständig ausfüllen, erklärt der Beitrag Arztfragebogen vor dem Rezept.
So finden Sie die Rückfrage im Patientenkonto
Die Rückfrage erreicht Sie per E-Mail und steht gleichzeitig in Ihrem Patientenkonto. Melden Sie sich unter Mein Konto an. Eine offene Rückfrage erkennen Sie an drei Stellen:
- Auf der Übersichtsseite ist die Kachel Offene Rückfragen farbig hervorgehoben.
- Im Menü zeigt ein Zähler die Zahl der offenen Rückfragen.
- Oben auf der Website erscheint ein Punkt am Konto-Symbol.
Öffnen Sie Meine Anfragen und wählen Sie die betreffende Anfrage aus. Dort lesen Sie die Frage des Arztes und finden ein Textfeld für Ihre Antwort. Ist die E-Mail im Spam-Ordner gelandet, fehlt Ihnen nichts: Alle E-Mails liegen zusätzlich im Postfach des Kontos.
So antworten Sie gut
Je präziser Sie antworten, desto seltener ist eine zweite Rückfrage nötig. Diese Punkte helfen:
- Beantworten Sie genau die gestellte Frage. Fragt der Arzt nach der Dosierung, nennen Sie Wirkstoff, Stärke und Häufigkeit. Fragt er nach einem Zeitraum, nennen Sie Monat und Jahr.
- Nutzen Sie Zahlen statt Umschreibungen. “Blutdruck zuletzt 142 zu 88, gemessen am 10. Oktober 2026 in der Apotheke” kann der Arzt verwerten, “ein bisschen erhöht” nicht.
- Halten Sie die Packungsbeilage bereit. Wirkstoff und Stärke stehen auf der Packung und im Beipackzettel. Schreiben Sie ab, statt zu schätzen. Diagnosen übernehmen Sie am besten wörtlich aus einem Arztbrief.
- Bleiben Sie ehrlich. Eine beschönigte Antwort kann dazu führen, dass Sie ein Arzneimittel erhalten, das für Sie nicht sicher ist. Die Geschäftsbedingungen verpflichten Sie zu vollständigen, wahrheitsgemäßen und genauen Angaben; vor allem aber dient das Ihrer eigenen Sicherheit.
- Antworten Sie knapp, aber vollständig. Ein oder zwei kurze Absätze reichen meist. Ergänzen Sie, was sich seit dem Fragebogen geändert hat, etwa ein neues Medikament.
Was nach Ihrer Antwort passiert
Sobald Ihre Antwort vorliegt, nimmt der Arzt die Prüfung wieder auf. Drei Ausgänge sind möglich:
- Freigabe. Die Behandlung ist medizinisch vertretbar. Der Arzt stellt das Rezept aus, und Ihre Anfrage geht an die Partnerapotheke. Was dann folgt, beschreibt der Beitrag Nach der ärztlichen Freigabe: Partnerapotheke und Sendungsverfolgung.
- Ablehnung mit Begründung. Zeigt Ihre Antwort, dass die Behandlung für Sie nicht geeignet ist, stellt der Arzt kein Rezept aus und begründet dies. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Häufige Gründe erklärt der Beitrag Wann wird ein Online-Rezept abgelehnt.
- Weitere Rückfrage. Manchmal wirft eine Antwort eine neue Frage auf. Dann meldet sich der Arzt erneut, und Sie antworten auf demselben Weg.
Einen Anspruch auf ein Rezept gibt es nicht; der Arzt entscheidet allein medizinisch. Wie die prüfenden Ärztinnen und Ärzte arbeiten, lesen Sie auf der Seite Online-Arzt.
Fristen, Wartezeiten und Erreichbarkeit
Nach dem Absenden des Fragebogens prüft bei Doctorcura ein in der EU zugelassener Arzt Ihre Angaben, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. In diesem Zeitraum erhalten Sie die Entscheidung oder eine Rückfrage. Die Angabe ist ein Erfahrungswert, keine Zusage. Für Ihre Antwort gibt es keine Frist, aber eine Konsequenz: Solange Sie nicht antworten, bleibt die Anfrage offen, und der Arzt kann sie nicht freigeben. Wünschen Sie die Behandlung nicht mehr, schreiben Sie das kurz in das Textfeld. Innerhalb der ersten Stunde nach dem Absenden können Sie die Anfrage zudem selbst stornieren; wie das geht, erklärt der Beitrag Anfrage stornieren: Widerruf innerhalb einer Stunde.
Bei Fragen zum Ablauf hilft der Kundenservice; die Kontaktwege per E-Mail, Telefon und WhatsApp stehen in den häufigen Fragen. Medizinische Angaben gehören jedoch in das Textfeld der Anfrage, nicht in einen Chat mit dem Kundenservice.
Datenschutz: Wer Ihre Antwort liest
Die Rückfrage und Ihre Antwort sind Teil Ihrer Anfrage im Patientenkonto und für den prüfenden Arzt und für Sie einsehbar. Das Konto ist durch Ihr Passwort geschützt, auf Wunsch zusätzlich durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung; nach den Geschäftsbedingungen sind Sie selbst für die sichere Aufbewahrung Ihrer Zugangsdaten verantwortlich. Gesundheitsdaten werden nach den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Schreiben Sie medizinische Details deshalb nur in das Textfeld Ihrer Anfrage, nicht in E-Mails oder Messenger.
Häufige Fragen
Ist eine Rückfrage ein schlechtes Zeichen?
Nein. Eine Rückfrage zeigt, dass der Arzt nicht auf unvollständiger Grundlage entscheiden möchte. Wäre die Behandlung für Sie eindeutig ungeeignet, würde er ablehnen, statt nachzufragen.
Muss ich im Konto antworten, oder reicht eine Antwort auf die E-Mail?
Antworten Sie bitte im Konto, direkt in der betreffenden Anfrage unter Meine Anfragen. Dort sieht der Arzt Ihre Antwort unmittelbar im Fall. Die E-Mail informiert Sie über die Rückfrage; die Antwort gehört in das Textfeld.
Was passiert, wenn ich mehrere Tage nicht antworte?
Die Anfrage bleibt offen, bis Ihre Antwort vorliegt. Sobald Sie antworten, wird die Prüfung fortgesetzt; die Entscheidung verschiebt sich entsprechend.
Kann ich die Anfrage nach einer Rückfrage noch zurückziehen?
Innerhalb der ersten Stunde nach dem Absenden können Sie die Anfrage selbst stornieren. Danach teilen Sie dem Arzt im Textfeld mit, dass Sie die Behandlung nicht mehr wünschen, oder wenden sich an den Kundenservice. Ohne Freigabe gibt es keine Lieferung.
Quellen
- Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Abs. 4 MBO-Ä: Behandlung im persönlichen Kontakt und Fernbehandlung (PDF) (Bundesärztekammer, Stand 22. März 2019)
- Telemedizin / Fernbehandlung (Bundesärztekammer, abgerufen Oktober 2026)
- § 630c BGB: Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026)
- Häufige Fragen (FAQ) (Doctorcura, Stand Oktober 2026)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (Doctorcura, Stand Oktober 2026)